Das Dekanat Konz. Im allgemeinen.

A. Während der Zeit der neuen Diözese.

Das Dekanat in seiner jetzigen Gestalt gehört zu den jüngsten und an Umfang geringsten in der jetzigen Diözese. Es ist hervorgegangen aus der letzten Dekanatsbeschreibung des Bischofs Eberhard vom Jahre 1869. 1 ) Es zählte damals unter den 47 Dekanaten der Diözese, außer 4 anderen, nur 14 Pfarreien; 12 Dekanate zählen deren weniger als 14. Die Pfarrei Oberbillig und die Pfarrvikarie Merzlich-Karthaus sind späteren Ursprungs, indem die erstere kirchenrechtlich bis zum Jahre 1871 als Filiale zu der ihr gegenüberliegenden luxemburgischen Pfarrei Wasserbillig, leztere bis zum Jahre 1906 als Filiale zur Pfarrei Konz gehörte. Als Bischof Hommer im Jahre 1827 die allererste Ein­teilung der neuen Diözese vornahm, wurden die Pfarreien Krettnach, Lampaden, Oberemmel, Pellingen, Pluwig, Schöndorf dem Dekanate Hermeskeil, die Pfarreien Konz, Konen, Hamm, Igel, Langsur, Liers- berg, Mesenich, Wasserliesch dem Dekanate Ehrang zugeteilt. 2 ) Diese Verteilung erwies sich auf die Dauer als unpraktisch wegen der Ent­fernung zur Stadt Trier; daher wurden die Pfarreien auf Antrag ihrer Pfarrer im Jahre 1850 in das Dekanat Trier übertragen durch Bischof Arnoldi, nur die Pfarreien Schöndorf und Konen ausgenommen, letz­tere, weil sie an dem betreffenden Tag und Datum noch nicht zur staat­lich anerkannten Pfarrei aufgestiegen war, erstere, weil sie bequemer im Dekanate Hermeskeil untergebracht war.*) Aber auch dieser Auf­enthalt im Dekanate Trier dauerte nur, wie gesagt, bis zum Jahre 1869.

B. Während der Zeit der alten (Erz-)Diözese.

Während in der Zeit der neuen Diözese innerhalb eines Zeitraumes von kaum 70 Jahren unsere Pfarreien ihren Dekanatssitz dreimal wech­selten, behielten sie ihn in der alten Zeit während mehr als 700 Jahren, von nicht nennenswerten Ausnahmen abgesehen, ununterbrochen bei. Inde-, befand sich die geringe Anzahl unserer Pfarreien unter wenigstens sieben verschiedenen Dekanatssitzen, und waren diese Hauptplätze der­selben unter sich weit voneinander abgelegen, wie auch die zu ihnen gehörigen Pfarreien von ihren Dekanatsorten meist sehr entfernt lagen- Infolgedessen konnte es geschehen, daß z.'B. der Dechantfür seine pflichtmäßigen Visitationsreisen, für die Begräbnisse seiner verstorbenen

') AA. 1869. 33. 2 ) StS. 8, 114. a ) Ebd. 9, 251.