Untergegangene Pfarrei Ollmuth-Franzenheim, Pfarrwittum u. -Gehalt. 259

Malter 4 Sester Heidekorn, 3 Malter Kartoffeln; der Zehnt des Johan- niterordens zu Trier ergab 1790 aus Franzenheim ein Malter Korn, ein Malter Hafer, ein Malter acht Sester Heidekorn, sechs Malter Kartoffeln,

Das Pfarrwittum bestand 1590 bloß aus Wiesenland. 1 ) Da­gegen besaßdie Pastorei Sti. Thomae zu frantzem" 1725: ein Morgen Acker-, ein Morgen Wiesen-, neun Morgen Wildland, alles auf dem Banne Ollmuth gelegen.") 1797 dagegen werden vier Wiesen angegeben, deren Inhalt nicht angegeben ist.

Das Pfarrgehalt betrug 1590nit zum hogsten noch zum ge­ringsten" jährlich acht Malter Korn, acht Malter Hafer, und aus den Pfarrwittumswiesen bezog der Pfarrer jährlich zirka zwei Fuder Heu; die Wiesen warenverlehnen". 3 ) Aus späteren Quellen erhalten wir genauere Angaben über die Bestandteile des Pfarreinkommens. Tat­sache ist zunächst, daß das Irminenstift dem jedesmaligen Pfarrer die Hälfte des jährlichen großen und kleinen Zehnten zukommen ließ, die Hälfte also vom Zehnten der Korn-, Hafer-, Heidekorn-, Kartoffel- und aller Hülsenfrüchte. Ferner muß jedes Haus jährlich der Reihenfolge nach ein Fuder Brennholz anfahren und jeder Kommunikant dem Pfarrer jährlich zwei Eier zu Ostern liefern. Als 1787 der Pfarrer den Antrag auf Gehaltserhöhung an das Domkapitel als Kondezimator zu Franzen­heim stellte, lehnte dieses den Antrag ab mit der Erklärung, daß der Pfarrer für die Ausübung seiner Seelsorge zu Franzenheim mit seinen nur 36 Ehen daselbst erstens % des domkapitularischen Zehnten aus Franzenheim und den ganzen Zehnten der Johanniterherren aus Fran­zenheim jährlich genieße; dieses zusammen brächte ihm jährlich zirka zehn Malter Korn und zehn Malter Hafer ein. Zudem müsse jede Ehe zu Franzenheim jährlich y, Vierzel Korn (ein Sester) und ein Vierzel Hafer liefern; beides zusammen mache wiederum eine jährliche Ein­nahme von 2% Malter Korn und Ay, Malter Hafer für den Pfarrer aus; das Domkapitel erachte diese Naturaleinnahmen als hinlänglich zur Be­dienung der 36 Ehen. Wenn dies aber dem Pfarrer zu wenig erscheine, möge er sich an diePfarrpatronin" St. Irminen und an die beiden anderen Mitzehntherrschaften zu Franzenheim, nämlich die Abtei St. Matthias und das Simeonstift zu Trier um weitere Aufbesserung seines Pfarrgehaltes wenden; die beiden letzteren hätten trotz ihrer Zehntanteile aus Franzenheim bisher noch nie etwas zum Pfarrgehalte beigetragen. 4 ) St. Matthias ließ sich aber auf nichts ein, sodaß der spätere Pfarrer Thives in seinem Lagerbuche die Weigerung der Abtei St. Matthias mit der herben Glosse begleitete:Also das Recht des Wolfes gegen das Lamm."

Aus den Meßstiftungen der Pfarrei wurden dem Pfarrer damals jähr­lich gezahlt 23 Rtlr. 33 Albus. Wegen des Vespergesanges an den Sonn- und an den zwölf Feiertagen des Jahres erhielt er zusammen einen Rtlr.

J ) KSA. Erzstift Trier, Kirchensachen, Generalia, Nr. 105. a ) Ebd. Kellnerei Saarburg, Nr. 200. 3 ) Ebd. Kirchensachen, Generalia, Nr. 105. ..*) Ebd. Specialia, Franzenheim, Nr. 20 a.