260 Untergegang. Pfarrei Ollinuth-Franzeuheim, Stolgebühren, Pfarrkirche.
30 Albus, wegen der Verlesung der Namen gewisser Wohltäter der Pfarrei jährlich wiederum soviel. Als Entschädigung für gelieferten Meßwein wurde ihm jährlich der Betrag von 2 Rtlrn. 36 Albus gezahlt. Die Stolgebühr betrug damals: bei einer Taufe 12 Albus, bei der Aussegnung 6 Albus, bei Ehedispensgesuch 24 Albus, bei den Ausrufungen einer Ehe 1 Rtlr. 18 Albus, bei einer Trauung 27 Albus, 18 Albus bei Vigil-Totengesang, beim Begräbnis eines Erwachsenen 30 Albus, eines Kindes, wegen Entfernung des Kirchhofes, 24 Albus, bei den Begräbnisämtern an den zwei aufeinanderfolgenden Tagen je 27 Albus, bei der Lesemesse am dritten Tage nach der Beerdigung 18 Albus. Eine fernere seltsame und seltene Einnahme erwuchs dem Pfarrer aus der Vereidigung eines neuen Kirchenschöffen und aus der Taufe eines illegitimen Kindes; in beiden Fällen mußten ihm je fünf Goldflorin (1 Rtlr. 18 Alb.) von dem neuen Schöffen bezw. der Mutter des Kindes bezahlt werden. Letztere Gebühr wurde erhoben teils wegen besonderer Mühewaltung durch die ungewöhnliche Taufstunde und den Bericht an die geistliche Behörde, teils „zur Vorsicht und Strafe" für die Mutter. Das Pfarrlagerbuch, dem diese Angabe entnommen ist, bemerkt, daß dieses Verfahren bei illegitimen Geburten auch in der Stadt Trier damals soll gehandhabt worden sein.
Die Pfarrkirche war dem heiligen Apostel Thomas geweiht. Sie stand auf der Höhe zwischen den beiden Orten in einsamer Flur, war von Ollmuth etwas weiter entfernt als von Franzenheim. Sie wurde 1794 zerstört. Pfarrer Thives behauptet, daß entweder die Habsucht der Dezimatoren oder die Eigensinnigkeit der Pfarreingesessenen die Kirche an dieser vereinsamten Stelle hätten erstehen lassen. Über ihre innere Einrichtung wie äußere Stilart ist nichts bekannt, 1648 wurde sie „unversehens in äschen gelegt". Die Pfarrkinder wollten aber damals „nit das gewölb, altar und anderes, so noch in gutem Wesen" war, auch noch einfallen lassen. Da „bey diesen hochbeschwehrlichen zeitten" die Mittel zum Wiederaufbau nicht aufzubringen waren (infolge de's Dreißigjährigen Krieges), so machten sie eine Anleihe von 13 Rad- gulden beim Schultheiß der Abtei St. Matthias. Dieser war nämlich der Anpächter des der Kirche zugehörigen „Olich- oder Vesperlandes". Die Kirchenschöffen „verzeihen" namens der Kirche auf den „Olichs-, Wachs- und Vesperzins" aus den Händen des Anpächters dieser Kirchen- ländereien; statt dessen zahlen sie denselben aus ihrer eigenen Tasche an die Kirche, um so den Grund zu legen zu einem Kirchenbaukapital. 1 ) Weiteres über den Wiederaufbau der „in äschen gelegten" Pfarrkirche ist nicht bekannt.
Über die Bau- und Unterhaltungspflicht der Kirche findet sich in den bisherigen Quellen kein Wort; daher wird nach der in alter Zeit geltenden Regel dieselbe zu Lasten der Zehntherren in der Pfarrei gewesen sein.
Das Kapitalvermögen der Pfarrkirche bestand 1797 aus 767 Rtlrn. An Jahrgedächtnissen waren 1797 ihrer 56 vorhanden. Die
l ) KSA. Stift St. Simeon Nr. 289.
