Vorwort.

Bei dem Umsturz der alten Verhältnisse vor hundert Jahren sind für den rechtsrheinischen Teil der Trierer Diözese vorübergehend be­sondere neue kirchliche Einrichtungen geschaffen worden und alte er­halten geblieben, welche ihm ein besonderes Gepräge geben.

Nach der Flucht des letzten Kurfürsten wurde für die rechte Rhein­seite ein eigenes Generalvikariat ins Leben gerufen und nach der Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhles eine bischöfliche Delegatur Ehrenbreitstein geschaffen. Während die Auf­hebung des Zehnten auf der linken Rheinseite auch die Baupflicht der Zehntherren vernichtete, ging das Zehnt recht rechtsrheinisch auf den Landesherrn Nassau, später Preußen über und mußte meist von den Gemeinden losgekauft werden, denen damit auch die Baupflicht bezüglich der kirchlichen Gebäude aufgebürdet wurde. Ferner machten Nassau und Preußen das landesherrliche Patronatsrecht über die Pfarreien geltend, bis der König von Preußen dieses Recht durch Kon­vention mit dem Trierer Bischof auf einige Pfarreien beschränkte. Endlich bewahrte das Landkapitel Engers noch seinen, freilich durch Nassauische Eingriffe stark beschnittenen Kapitelskaplans- Fonds.

Allen diesen Sonderheiten mußte bei der geschichtlichen Beschrei­bung des Dekanates Engers ein besonderer Raum gegönnt werden, welche im Allgemeinen Teile unter Kapitel V, VI, X, XI und IV h be­handelt sind und im einzelnen bei jeder Pfarrei bezüglich Zehntreclit und Baupflicht wiederkehrt.

Allen Herren, welche mir bei Abfassung dieser Dekanatsgeschichte gütige, hilfreiche Hand geleistet haben, spreche ich hiermit meinen verbindlichsten Dank aus.

Rheinbrohl, den 20. Juni 1923. Heinrich Volk.