308 Dekanat Engers, Statuten, Kapitelskaplan.

Definitoren, dem Amt der Kämmerer, dem jährlichen Generalkapitel, den Verhandlungen beim Kapitel, dem Send, der Sittlichkeit, Kleidung und Tonsur der Kleriker, der Sakramentenspendung, den Früchten oder Heu auf Kirchhöfen, dem Zehnten, den Neubruchzehnten, den Viehweiden, den Pferden, Rindvieh und Holzrecht des Pfarrers, dessen Stier- und Eberhaltung, dem Pfarrhaus, den Testamenten, den Sterbenden, dem Küster, Glöckner oder Kirchenhüter, der Form für Einführung eines Kapitulars und dem Eidschwur des Dechanten.

h) Der Kaplan des Kapitels. Die Spannung, welche eine Zeitlang zwischen dem Welt- und Ordensklerus im Kapitel herrschte, weil letztere, obschon in der Seelsorge angestellt, mit Berufung auf alte Privilegien, in manchen Dingen sich dem Dechant und Kapitel nicht unterwerfen wollten, führte jedenfalls zur Verweigerung von gelegent­licher Aushülfe in anderen Pfarreien. Das veranlaßte Pfarrer J. Her­mann Grell von Linz, letztwillig die Hälfte seines Vermögens, 1000 Rtlr., dem Landkapitel 1714 zu vermachenzur Steuer eines Kapitelskaplans unter Verwaltung eines zeitlichen Dechanten und Rechnunglegung vor beiden Definitoren, und zur Stiftung eines feier­lichen Anniversars für sein und seiner Familie Seelenheil am Tage vor dem jährlichen Kapitel in der Pfarrkirche zu Engers". Diesem Kapitel­stock fügte 1724 I. TheodorCupedo 1600 Rtlr. hinzu, damit der Kaplan die Pastoren des Kapitels bediene und die­selben bei fallender Krankheit oder anderweitiger erheblicher Verhinderung in der Sorgfalt oder Seelsorge vertrete. Ferner solle alle Jahre am Kapitelstage in der Pfarrkirche zu Engers für ihn und seine Verwandten vom Pfarrer ein feierliches Amt gesungen und vom Frühmesser eine Messe gelesen werden. Der Kaplan soll unter Leitung und Gehorsam des Dechanten stehen, nach dessen Wink amovibel sein und bei ihm wohnen, wofür ihm jährlich 100 Rtlr. zustehen. Aus dieser Summe hat der Dechant für Aushülfe bei erkrankten Pfarrern diesen wöchentlich 1 Rtlr. zu ver­güten. Der Kaplan soll nur Weltgeistlichen des Kapitels aushelfen, unter denen der Senior Capituli bei Konkurrenz den Vorzug hat. Er soll, wenn nicht verhindert, wöchentlich für ihn und seine Verwandten eine Messe lesen. 1 )

Diese Stiftung hat viel Gutes bewirkt und manchem kranken Pfarrer Dienste geleistet, aber über ihr herrschte ein Unstern. Aus dem Kapitel waren an Kloster Besselich 1100 Rtlr. und an die kurtrierischen Land­stände 1500 Rtlr. ausgeliehen. Nach der Säkularisation anerkannte die Herzoglich Nassauische Regierung 1807 die erste Schuld mit Zinsen, zusammen 1200 Rtlr., an, die dann an fünf rechtsrheinische Bürger wieder ausgeliehen wurden. Der Artikel 15 des mit Nassau am 14./19. Dezember 1816 abgeschlossenen Rezesses entscheidet, daß alle Kapitalien, deren Hypotheken im linksrheinischen Territorium am 1. Juli

*) Dekanatsarchiv Engers.