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Druckschrift
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Fürst zu Naßau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden, Herr zu Lahr, Wießbaden und Idstein ... Fügen hiermit zu wissen: Wasmaßen Wir seithero mißfällig wahrzunehmen gehabt, daß Unsern wegen Confirmation der Kauf- und Tausch-Contracten vorhin erlassenen Verordnungen nicht allenthalben gebührend nachgelebet ... : [So geschehen Biebrich den 21 Merz 1774]
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