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ORdnung vnd || Jnstruction/|| Wie sich die Zoller vnd Ein-||bringer des new auffgerichten Zolls im Fürstenthumb || Würtemberg mit dem eruordern vnnd ein=||ziehen desselbigen/ die benannte zeit || halten vnd verrichten || sollen.||
(Geben zů Stůtgarten ... || den sechsten Ja=||nuarij ... || Tausendt || fünffhundert/ fünff=||tzig vnd sechs || jar.||)
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