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Franz Georg <Trier, Erzbischof>
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Nachdeme leider, zu vernehmen: Daß die durch offentliche Zeitungen bekannt gewordene schädliche Heuschrecken, sich denen herwarts liegenden Reichs-Landen näheren, auch in die Fürstl. Wirtzburgische und Chur-Mayntzische zum Theil würcklich eingefallen seyen, mithin besorglich ein gleiches Unglück die Ertz-Stifftisch-Trierische Landen betreffen dörffte ; Und dahero Ihro Churfüsrtl. Gnaden zu Trier ... der Nothdurfft bekunden, die derhalben eingegangene Nachrichten, und dargegen vorzukehren stehende Mittel, vermits nachgedruckter dreyer Extracten ... vorläuffig bekannt machen zu lassen, damit allenthalben die Vorsorge in Zeiten darnach genommen, und all nöthiges veranstatet werden möge ... daß gegenwärtiges in beyden Haupt-Städten Trier und Coblentz, wie auch allen Ertz-Stifftischen Aemtereren zu Jedermanns Wissenschafft und Nachachtung, ohne Verzug, gewöhnlicher maßen verkündet und affigiret werden solle. Ehrenbreitstein in Consil. Elect. Aul. den 13. Septembris. 1749
Meess, F. A.
[S.l.], [1749]
Von Gottes Gnaden Wir Frantz Georg Ertz-Bischoff zu Trier ... Thuen kund und fügen hiermit Gnädigst zu wissen: Demnach Amtmann, Burgermeister, und Rath unserer Stadt Coblentz uns ... zu erkennen gegeben, wie nothwendig es seye... ein solche Verordnung zu Stande gebracht würde ... hauptsächlich dahin abziehle, womit denen in das heylsame Policey-Wesen neuerlich eingeschlichenen, und sich täglich anzuhäufen beginnenden vielen verderlichen Mängel und Gebrechen einiger maßen gesteueret und vorgebogen- ins besonder aber die allgemeine Stadt-Gaßen durchgehends von allem l. v. Koth, Unrath, Mist und Unflattereyen jederzeit rein und sauber gehalten ... werde ... Ehrenbreitstein den 25. Februar. 1749
Franz Georg <Trier, Erzbischof>
[S.l.], 1749