Peinlicher Proceß, das ist: gründtliche und rechte Underweysung, wie man in peinlichen Sachen heutigen Tages nach allgemeinen geistlichen und weltlichen Rechten, auch nach etlichen besonder verordneten Gewonheiten, Opinionen, Reichs- und Landtsordnungen, etliche mündtliche und schrifftliche Producta, und Recess halten / stellen / schreiben und procediren sol. : Underschiedlich in VII. Termin oder Actus getheilt ; den Gerichtspersonen, jungen und angehenden Practicanten, auch einem jeden, der in peinlichen Sachen zuthun u. nicht weniger nötig als löblich und nützlich zu wissen / mit besondern angehengten Allegationen ... durch ... Abraham Sawrn ... beschrieben ...