Der Von dem Regierenden Graven zu Wied-Runckell, denen P.P. Capucinern Rheinischer Provintz, erteilten Bewilligung, Zu Erbauung eines Closters, ihres Ordens In der, vor seiner Dierdorfischen Residentz neu angelegten Vor-Stadt
samt ohnmaßgebigen Gedancken über die hierauf in Sachen Chur-Trier contra Chur-Cölln und Neuwied ergangene kayserl. Reichs-Hoff-Raths-Conclusa, eine bey Neuwied angelegte fliegende Rhein-Brücke betreffend ; mit Beylagen von Num. 1 biß Num. 10