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Titelaufnahme

Titel
Das Landgestüdt ist zum Besten derer Unterthanen, damit sie nicht allein ihre nöthige Pferde selbst erziehen, sondern auch an einer guten Zucht etwas gewinnen können, eingeführet, und zu dessen besserer Aufnahm und Vermehrung verordnet worden ... : [Zweybrücken den 16ten December 1774]
ErschienenZweybrücken, 1774
Umfang[2] Bl. ; 4
Anmerkung
Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e"
Anmerkung
Verordnung über die Erhebung einer Pferdesteuer
Titel aus dem Textanfang
Online-Ausgabe
Koblenz : Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz, 2021
URNurn:nbn:de:0128-1-89454 
Klassifikation
Lizenz-/Rechtehinweis
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