[Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Emanuel Landgrafen zu Heßen, Fürsten zu Hersfeld, Grafen zu Cazenelnbogen, Diez, Ziegenhain, Nidda und Schaumburg ... fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: ... So finden wir dennoch nöthig, bei denen noch immer und besonders in hiesiger Stadt sich ereignenden Feuers-Brünsten Nomine Serenissimi nostri vorerwehnten Verordnungen folgendes hinzuzufügen, und zu verordnen ... St. Goar den 21ten November 1792.]
Gehalten in der dortigen Evang. Lutherischen Hauptkirche den 23ten März 1794 am Sonntag Oculi, über die Worte: Klaglieder Jerem. K. III. v. 39-50. Nebst einem vor die Bedürfnisse der gegenwärtigen Zeit abgefaßten öffentlichen Kirchengebät