die von der Abtey St. Maximin prätendirende Immedietät und Reichsstandschaft wegen des zum Erzstift Trier gehörigen Burggrafthums Freudenberg und die darauf seit kurzem übernommene Kammerzieler betreffend
und weiterer Beweiß daß dieselbe wider die mannichfaltigen Zudringlichkeiten der Herren Grafen von Sayn im Besitze der Immunität von der Gräflich-Saynischen Landeshoheit wie auch anderer Freyheiten und Rechte ... zu handhaben sey ; Mit Anlagen sub Num. 1. bis 106.