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Von der, in den Jahren 1527 und 1528, zu Worms, bey dem Buchdrucker Peter Schöffer, zuerst herausgekommenen teutschen Uebersetzung der Propheten, von Ludwig Hätzer; handelt in der Einladungsschrifft, An Alle Hochzuverehrende und Hochgeschätzte Obere und Vorgesetzte, Gönner und Freunde unsers Gymnasiums, zu geneigter Anhörung, einiger, nach vollendetem Oster Examen 1770. den 4ten April nachmittags um halb zwey Uhr, in unserm obern Hörsaal zu haltenden Schulreden
Wiener, Georg Nikolaus
Worms : Kranzbühler, 1770
Von Gottes Gnaden Christian der IVte, Pfaltz-Graf bey Rhein, Hertzog in Bayern, Graf zu Veldentz, Sponheim und Rappoltstein, Herr zu Hohenack [et]c. [et]c. Nachdeme Wir bey verschiedenen Gelegenheiten wahrgenommen, daß bey Erhebung des gebenden Pfennings öfters verschiedene Zweifel und Anstände sich erhoben und geäussert haben; ...
[Gegeben zu Zweybrücken den 27ten May] 1757
Christian
[Zweybrücken], 1757
Von Gottes Gnaden Wir August Bischof zu Speier, Probst der gefürsteten Probstei Weisenburg, des Heiligen Römischen Reichs Fürst, Graf von Limburg Stirum ... Wir haben zwar bereits den verschiedenen Klassen unserer Geistlichkeit sowohl, als insbesondere unserer weltlichen Dienerschaft ... einen kurzen Inbegrif ihrer Dienstpflichten vor Augen gelegt ...
[Bruchsal den 10ten des Herbstmonates 1781.]
August <Speyer, Bischof>
[Bruchsal], [1781]
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Fürst zu Nassau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden ... Fügen hiermit mit jedermänniglich zu wissen: nachdeme Wir in Erfahrung gebracht, was massen in Unsern Landen bißhero bräuchlich gewesen, daß bey denen Fruchtverlehnungen von jedem verborgten Malter oder Achtel ...
Nassau-Usingen, Karl Wilhelm von
[S.l.], [1764]
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Fürst zu Naßau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden ... Fügen hiermit zu wissen, wasmassen Wir zwar bisher verschiedene Verordnungen in Betreff des Abtriebs-Rechtes in Unsern Fürstlichen Landen erlassen haben ...
Nassau-Usingen, Karl Wilhelm von
[S.l.], [1774]
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Fürst zu Naßau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden, Herr zu Lahr, Wießbaden und Idstein ... Fügen hiermit zu wissen: Wasmaßen Wir seithero mißfällig wahrzunehmen gehabt, daß Unsern wegen Confirmation der Kauf- und Tausch-Contracten vorhin erlassenen Verordnungen nicht allenthalben gebührend nachgelebet ...
[So geschehen Biebrich den 21 Merz 1774]
Karl <Nassau, Fürst>
[S.l.], [1774]
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Fürst zu Nassau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden, Herr zu Lahr, Wißbaden und Idstein ... des Königlich-Polnischen weisen Adler-Ordens Ritter ... Fügen hiermit zu wissen ... die wegen des Gebrauchs des gestempelten Papiers in Unsern Fürstlichen Landen ... emanirte ... Verordnung zu erneuern ... Gegeben Biebrich den 30ten May, 1769.
Karl <Nassau, Fürst>
[S.l.], [1769]
Von Gottes Gnaden Wir Clemens Wenceslaus erwählter Erzbischof zu Trier, des heiligen Römischen Reichs durch Gallien, und das Königreich Arelaten, Erz-Canzlar, und Churfürst, Bischof zu Augspurg, Freysingen, und Regenspurg, gefürsteter Administrator zu Prüm ... Demnach Uns nicht ohne die bitterste Empfindung zu vernehmen vorgekommen, wasmaßen bey denen in Unseren Erzstiftischen Landen Geldausleihungs-Contracten, wider alle christliche Liebe, auch gegen die sonst hochverpönte Reichs-Satzungen, das schändliche Laster des Wuchers in aller Uebermaße ganz ungescheuet ausgeübet werde ... geben in Unserer Residenz Ehrenbreitstein den 31ten Octob. 1768
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
[S.l.], [1768]
Von Gottes Gnaden Wir Clemens Wenceslaus erwählter Erzbischof zu Trier, des heiligen Römischen Reichs durch Gallien, und das Königreich Arelaten, Erz-Canzlar, und Churfürst, Bischof zu Freysingen, und Regenspurg, Administrator der gefürsteten Abtey Prüm ... Nachdeme wir bereits unterm 1ten dieses Unseren gesammten Unterthanen mildest durch offentlichen Druck zu erkennen gegeben, wie sehr Uns die Wohlfahrt Unseres Erzstifts und Befestigung dessen Flor und Aufnahme in allen Stücken überhaupt, zu Herzen liege ; So ist es ins besondere ein wesentlicher Gegenstand Unserer Landesfürstlicher Vorsicht, wodurch alle Mißbrauch und Nebenweeg in Justitz und Gnaden-Sachen beyseitiget werden möge ... Ehrenbreitstein den 5ten Merz 1768
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
[S.l.], [1768]
Von Gottes Gnaden Wir Clemens Wenceslaus Erzbischof zu Trier ... Entbieten Unserer Erzstiftischer Geistlichkeit und untergebenen Christglaubigen Unseren Gruß und Erzbischöflichen Seegen! Wir finden uns durch eben starke Bewegnißen, so Unsere Herren Vorfahrere Franz Georgen, und Johann Phipippen Erzbischöfe, und Churfürste zu Trier loblicher Gedächtniß zur Minderung, und engerer Bestimmung deren angehäuften Feyertägen in denen Französisch- Lotharingisch- und Luxemburgischen Theilen der Erzstifts veranlaßet, um somehr, nnd heftiger angetrieben ein gleiches durch den ganzen Umfang Unseres besagten Erzstifts vorzunehmen, als dasselbe mit Protestanten fast angränzend, und vermenget ist, auch fürnehmlich die benachbarte und andere teutsche Erz- und Bischöfe zu einer solchen Verfügung in Ansehung deren Feyertägen entschlossen sind ... Geben in Unserer Residenz Ehrenbreitstein den 13ten Novembris 1769
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
[S.l.], [1769]
Von Gottes Gnaden Wir Frantz Georg Ertz-Bischoff zu Trier ... Thuen kund und fügen hiermit Gnädigst zu wissen: Demnach Amtmann, Burgermeister, und Rath unserer Stadt Coblentz uns ... zu erkennen gegeben, wie nothwendig es seye... ein solche Verordnung zu Stande gebracht würde ... hauptsächlich dahin abziehle, womit denen in das heylsame Policey-Wesen neuerlich eingeschlichenen, und sich täglich anzuhäufen beginnenden vielen verderlichen Mängel und Gebrechen einiger maßen gesteueret und vorgebogen- ins besonder aber die allgemeine Stadt-Gaßen durchgehends von allem l. v. Koth, Unrath, Mist und Unflattereyen jederzeit rein und sauber gehalten ... werde ... Ehrenbreitstein den 25. Februar. 1749
Franz Georg <Trier, Erzbischof>
[S.l.], 1749
Von Gottes Gnaden Wir Frantz Ludwig Ertz-Bischoff zu Trier/ des Heiligen Römischen Reichs durch Gallien und das Königreich Arelaten Ertz-Cantzler und Churfürst/ Administrator des Hoch-Meisterthumbs in Preussen/ Meister Deutschen Ordens/ ... dahe aber Wir zu Beförderung schleuniger Justitz derley Criminal Processen Ziel und Maaß zu geben/ ...
Franz Ludwig
Neuß, 1726
Von Gottes Gnaden Wir Johann Philipp Erz-Bischof zu Trier ... fügen hiermit jedermänniglich Unserer Erz-Stiftischer Untertahnen zu wissen: Demnach durch den vorgewesenen langwierigen Krieg Unsere Chur-Landen starck an Leuthen erschöpfet worden, auch wir zu Unserem und deren eigenen Dienst entschlossen seynd eine besondere Land-Milice errichten zu lassen ... Ehrenbreitstein den 5. Julii 1763
Johann Philipp <Trier, Erzbischof>
[S.l.], [1763]
Von Gottes Gnaden Wir Johann Philipp, Erz-Bischof zu Trier ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach Ihro der Kayserin Königin Apostolische Majestät, gleichwie Wir es in Unserm jüngern Münz-Edict vom 15ten Septembris vorhin bereits erwehnet, Unseren Conventions-mäßig geprägten Geld Sorten, den völligen Lauf in Allerhöchst Ihro Erb-Königreich und Landen zu gestatten, und zu dem Ende unterm 20ten desselben Monats folgendes Edictum allergnädigst erlassen .... so geschehen Ehrenbreitstein den 15ten Novembris 1760.
Johann Philipp <Trier, Erzbischof>
;
Maria Theresia <Österreich, Erzherzogin>
;
Chotek, Rudolf von
;
Chotek, Johann Carl
[Ehrenbreitstein], [1760]
Von Gottes Gnaden Wir Klemens Wenceslaus, Erzbischof von Trier, des heiligen römischen Reichs durch Gallien, und das Königreich Arelaten Erzkanzler und Kurfürst, Bischof zu Augsburg ...
Klemens Wenzeslaus
Kärlich, 1788
Von Gottes Gnaden, Wir Carl Philipp/ Pfalz-Graff bey Rhein/ des h. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst/ in Bayeren/ zu Gülich/ Cleve und Berg Hertzog/ Fürst zu Mörß/ Graff zu Veldenz/ Sponheim/ der Marck und Ravenspurg/ Herr zu Ravenstein/ [et]c. [et]c. Urkunden und fügen hiemit männiglichen zu wissen; Demnach bey unterschiedlichen eine Zeit hero in Unseren Chur-Pfäeltzischen Landen besonders zwarn in Unserer Residentz-Stadt Mannheim ausgebrochenen Fallimenten ...
[Geben Mannheim den 6. Decembris 1731]
Karl Philipp
Mannheim, 1731
Von Gottes Gnaden, Wir Carl, Fürst zu Nassau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden, Herr zu Lahr, Wißbaden und Idstein ... des Königlich-Polnischen weisen Adler-Ordens Ritter ... fügen hiermit zu wissen ... daß es der ... emanirten Sportel-Ordnung theils an der gehörigen Vollständigkeit gebreche ... Gegeben Bieberich den 11ten Jenner 1770
Karl <Nassau, Fürst>
[S.l.], [1770]
Von wegen Ihro Churfl. Durchl. zu Trier [et]c. Unseres Gnädigsten Herren jedermänniglich hierdurch bekannt zu machen: Demnach von des Chur- und Oberrheinischen Creyses General-Münz-Waradein Trümmer die Anzeige geschehen, daß unter dem Holländischen Münz-Stempel ganz neu-geprägte Ducaten von dem Jahr 1766-68- und 69 in das Publicum gebracht würden ... Ehrenbreit. in Cons. Elect. Aul. den 29. May 1772.
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
;
Hommer, Peter Melchior
[Ehrenbreitstein], [1772]
Von wegen Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Trier [et]c. gesamten Dero hohen Ertz-Stifts Aemteren hierdurch anzufügen: Höchstgedachte Ihro Churfürstliche Durchlaucht vernehmen durch vieles Klagen mißfälligst, wie daß, obgleich, nach dieses Dero hohen Ertzstifts alten Verfaßung, darinnen keine andere Satzungen der Personal-Freyheit bekannt sind ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 14ten. April 1774.
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
;
Hommer, Peter Melchior
[Ehrenbreitstein], [1774]
Von wegen Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Trier [et]c.[et]c. gesamten Dero hohen Ertz-Stifts, Städt und Ämteren hierdurch anzufügen: Obgleich durch mehrere heilsame Landes-Verordnungen das Schießen aus kleinem Gewehr in Städten, Flecken- und Ortschaften gemeßentlich untersaget ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 23ten. April 1774.
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
;
Hommer, P. M.
[Ehrenbreitstein], [1774]
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