chiales ecclesie in Regestorff", St. A. Coblenz, Stift St. Castor, Urk) und mit den Bächen zwischen den Kirchspielen Waldbreitbach und Ober-Honnefeld (deren einer als Racihmieshach zu gelten hat) bis an die alte Landstraße „Eisenstraße", nördlich von Dasbach. Diese Straße geht jetzt etwas nördlich von der Kreisgrenze Neuwied-Altenkirchen, zwischen Epgert und Ober-Hümmerich hindurch. Ein auf der Grenze selbst gehender Weg wird dem früheren Verlauf der Straße mehr entsprechen. Sie führt denn an Gierend (Qerode) vorbei. In diesem Ort glaubt Herr Born das alte Hasigeresrod ansetzen zu können. Ein „Selibach, Breitbach, Weißenstein, Gracenbach und Poienbach" sind in der Gegend zwischen Gierend, Urbach und Oberbieber nicht nachweißbar. Aber die kleinen und selbst größeren Bäche haben oft andere Namen angenommen. So muß der Aubach einmal in seinem Unterlauf „Biberaha" geheißen haben, da die Orte Ober- und Nieder-Eieber daran liegen. So wird man von Gierend den Bach, der die Gemarkungen Oberraden und Urbach-Ueberdorf scheidet und wirklich eine alte Kirchspiels- und Gerichtsgrenze gebildet hat, hinab verfolgen („deorsum Selibah") bis zu einer Mündung in den von Urbach-Kirch- dorf herfließenden Bach; darauf diesen aufwärts („sursum per Breitbah") und durch eine kleine Seitenschlucht in den Wald Steimel (Steinbühl oder Steinmal), der auf dem Meßtischblatt „Anhauser Kirchspielswald" heißt. Hier ist eine bedeutsame Stelle, es stoßen drei, ehemals vier Kirchspiele und Gerichte zusammen: Anhausen (Urbach), Dierdorf und Maischeid. An dieser Stelle vermutet Herr Born den „weißen Stein". Die noch genannten Bäche würden den Grenzbächen des Kirchspiels Anhausen, dem Fahrenbach, Weierbach, Iserbach, Steinenbach, Hoh- wiesenbach entsprechen. Von dem Ursprung des letztgenannten Baches ist der Pfahlgraben bei Ober-ßieber nicht fern und einfach zu erreichen, indem man die zuletzt eingehaltene Richtung weiter verfolgt. Herr Seminarlehrer Born, dem ich in der Deutung, der Grenze auf der Seite von Gierend bis zum Pfahlgraben gefolgt bin, macht mich noch darauf aufmerksam, daß in der Gemarkung Maischeid, in der Nähe der Grenze am Iser- und Omelsbach, ein ausgegangener Hof „Grasberg" gelegen habe und bringt'diesen Namen mit dem „Gracenbah, der Urkunde zusammen. Zur völligen Sicherheit dieser Erklärung, die von den jetzigen Namen so wenig Gebrauch machen kann, fehlt freilich noch sehr viel, ich glaube aber doch, im wesentlichen das Richtige getroffen zu haben. Die Angaben aus den Urkunden des Castorstifts verdanke ich dem Königl. Staatsarchiv Coblenz. (Erläuterungen zum „Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz" von Dr. Wilhelm Fabricius, 2. Hälfte, Bonn, Hermann Behrendt, 1913, S. 231 bis 233, Bd. V.)
Am 1. April 1252 willigte Domprobst Simon und das Trierer Domkapitel ein, daß der Trierer Erzbischof dem Stift St. Castor zu Coblenz die Kirche zu Rengesdorf, die demselben als Eigentum gehörte, inkorporieren möge. Am 7. Januar 1347 begaben eine Anzahl Bischöfe
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