die Kapelle des hl. Qeorg in Castro Wiede und die Pfarrkirchen in Bevarin und St. Johann Bapt. in Rengsdorf mit einem Ablaß von 40 Tagen. Papst Clemens VI. hatte diesen Ablaß bewilligt. Am 2. April 1404 verpfändet Qraf Wilhelm zu Wied seinem Bruder Gerlach und Frau Agnes u. a. die Grafschaft Wied bis Rengsdorf für 2100 dulden. 1532 trat das Stift seine Rechte an den Erzbischof von Trier ab, der sie 1570 an den Grafen von Wied überließ. Bis ums Jahr 1000 gehörte das jetzige Kirchspiel Honnefeld und auch Meisbach und Datzeroth zum Kirchspiel Rengsdorf. Ums Jahr 1000 wurde Honnefeld ein Kirch­spiel für sich. 1747 wurden Meisbach und Datzeroth gegen den Willen des Kirchspiels nach Altwied eingepfarrt, wodurch die Pfarrei großen Schaden erlitt. Kurtscheid, das eine eigne Abteilung für sich in der Kirche und auf dem Kirchhof hatte, (denAlen"-teil) trennte sich vom Kirchspiel Rengsdorf zur Zeit der Reformation. In die Matrikel der Universität Köln, (13891559), bearbeitet von Dr. Hermann Keußen, Bonn, H. Behrendt 1892, ist dergelehrte RengsdorferPfarrer, später sogar notarius publicus, Ruricus Holle dictus Werymhusen im Jahre 1468 eingetragen. Der letzte katholische Pfarrer zu Rengsdorf war Peter Breid. Am 31. Januar 1556 fand auf Veranlassung des Grafen Johann IV. die sog. Kirchenvisitation in Rengsdorf statt und zwar durch Wilhelm von Waltmannshausen, Amtmann zu Wied, Konradus Wagner, Pastor zu Siegen und Johannes Alsdorf, Kaplan zu Wied. In dem Visitations­bericht heißt es:

Item Herr Peter (Breid, der damalige Pfarrer), hat nicht in die Kirche kommen, die predig und Visitation anzuhören, wiewoll er vil- faldig ermant und gebeten ist worden, so hat er doch keinen gehorsam leisten wollen. Auch nachfolgend in seiner Behausung die Visitatores anhören, sondern mit gar vernutzen Worten beide, Visitation verachtet und visitatores versprochen."

Item die gemeine bedankt sich der Visitation gantz unterthänig, klagen daneben hefftig über Herrn Petern, beide ums seiner leer und lebens willen. Zeigen unter andern an, das er etliche Kranken ver­säumet hat, das sie sonder beicht und sacrament gestorben sind.

Item klagen auch das er selbs am Sonntag nicht gefeiert, sondern seine eigenen Früchte aus dem Velde heim faren lassen, begehren und unterthenig bittend um einen fromen Christlichen prediger, der Inen woll vurstehen.

In einer Beschwerdeschrift vom.Jahre 1559, welche schwere Be­schuldigungen gegen den Pastor Breid enthielt, wiederholte die Ge meinde ihre Bitte. Am 26. April 1560 fand ein Verhör statt, bei welchem Peter Breid eingestand, daß er den Gottesdienst nicht regel­mäßig gehalten und die Kranken vernachlässigt habe. Erfolg hatte die Beschwerde aber trotzdem nicht. Drei Jahre später beschwerte sich die Gemeinde von neuem; aber wieder umsonst. Erst im Jahre 1564 erhielt sie in Johann von Heyen einen andern Geistlichen, der so der erste evangelische Pfarrer wurde, (t 1599). 12