Von dem Grafen Johann IV. ist ein Brief erhalten, in welchem er über eine im Anfang Juni 1564 zu Honnefeld abgehaltene Synode berichtet, welche insofern von Bedeutung war, als damit die Reformation in der Grafschaft Wied zu einem gewissen Abschlüsse kam. Aus den Beschlüssen sind folgende besonders hervorzuheben: 1. die Censoren

oder Sendschüfien sollen in Zukunft eidlich verpflichtet werden, alles Unwesen ohne Ansehen der Person anzuzeigen. 2. Für die ganze Grafschaft soll eine Kirchenordnung erlassen werden. 3. Bei Taufe und Abendmahl soll eine gewisse Kirchenzucht geübt werden. 4. Die Kirche soll in rechter Weise Armenpflege treiben.

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