seinem Vater Salentin für 500 Qulden besessen, indem er sie von einem von Duysternauwe zu Heiratsgut erhalten.
Am 19. Januar 1463 verkaufen Qerl. von Hedestorff genannt Brunsberch und Frau Lucya Philippe von Loen Gräfin Wwe. zu Wied 100 rh. Qulden Leibrente lieferbar zu Andernach oder Bruyns- berch und verpfänden Pfandbriefe über 1280 Qulden lautend auf Gefälle zu Urbach, Kirchspiel Aenhusen (von Dietrich von Bruyns- berch) und Seechtendorff. — „Dessen brief ich Qeriach vurg. mit myns selffes hant geschreven hayn."
Am 11. November 1476 verpfänden Friedrich von Runkel Qrai zu Wied und Frau Agnes an den Bruder Johann von Runkel für 2000 rh. Qulden Schloß Bruynsberg und Kirchspiel Aenhusen, und setzen für 100 Qulden jährl. Zins zum Pfand die Dörfer Hedestorf, Overen Beveren, den Zehnten zu Irlich und den Hof zu Uffhusen, wie diese Güter Philippa von Hengsberg Qraf zu Wied wittumsweis besessen hat.
Am 6. Februar 1479 verkauft Friedrich Herr von Runkel Qraf zu Wied an seinen Bruder Johann Schloß Bruynsberg und Kirchspiel Aenhusen mit dem Zoll daselbst für 1000 obld. rh. Gulden.
1485. Graf Heinrich vereinigte sich nach dem Tode seines Bruders Dietrich V. mit seinem Bruder Johann, Herrn zu Runkel, über das Schloß und die Herrschaft Runkel so, daß Johann das Schloß und die Herrschaft samt allem Inbegriff besitzen sollte, und dem Beding, daß, wenn Johann sich noch vermählte und einen Leibeserben nachließe, Friedrichs Kinder ein Dritteil erhalten sollten; das „Gerayde" aber sollte Johanns Witwe nebst ihren Erben behalten. Stürbe aber Johann unbeerbt, so sollten Friedrichs Erben die Herrschaft Runkel besitzen, ausgenommen, was Johanns und Friedrichs Bruder, Wilhelm, von ihm zugesichert inne habe. Ferner sollte Friedrich, und nach ihm sein Sohn Johann 111. und der nach ihm ein Qraf zu Wied sein werde, lebenslängliche Oeffnung und Kost in dem Schlosse Runkel haben. Johann erließ endlich seinem Bruder Friedrich eine Forderung von 3500 Gulden. Friedrich dagegen sicherte seinem Bruder Johann sein Schloß Braunsberg in der Voraussetzung als lebenslängliche Wohnung zu, daß Friedrichs Sohn Wilhelm nicht vor Johann abginge. In diesem Falle sollte Johann Braunsberg in einem viertel- oder halben Jahre räumen, und die in dem Kirchspiele Anhausen sollten sein Gut eine Meile weit fahren.
Diese Urkunde unterzeichnete mit Friedrichs Bruder Wilhelm auch sein Sohn, der „junge Graf Wilhelm III. Der Kaiserliche Notar Peter Knopens Dreisand bekräftigte sie den 30. Dezember.
Am 21 September 1490 Revers der G rette von Bruynsberch, Manteys von Seylbach (Geyrdes Sohn) Wwe. betr. den Verkauf auf Wiederverkauf von Wiesenstücken am Weiher im Kirchspiel Greven Breipach durch Jog. Poick und Frau Kathar. für 187 Qulden 8 Alb.
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