appendendum; et nos Ludowicus dictus Walpode de Nuwerburg miles, quia vendicio domus predicte de nostro, et amicorum nostrorum con- silio et consensu facta est, sigillum nostrum ad requisicionem Ludowici filii nostri et Ponzette, eius uxoris legitime, predictorum presentibus literis appendimus in testimonium premissorum. Datum anno domini millesimo CCCyi? tricesimo quinto, ipsa die decollacionis beati Johannis baptiste."

Zu Deutsch:Allen, die diesen Brief einsehen, tuen ich Ludwig, genannt der Walpode von Neuerburg, Burgmann daselbst, und seine Gattin Panzetta, kund und zu wissen, daß wir, weil wir unsern Nutzen dabei finden, unser Haus und unsre Hofstätte, auf besagter Neuerburg, die in derselben Frontlinie und neben der Kapelle liegen^ nach reiflicher Ueberlegung mit unsern Freunden, unserm ehrwürdigen Herrn, dem Erzbischof Walram von Cöln und seiner Kirche freiwillig und ungezwungen zu einem gerechten Preise verkauft haben zu 250 Kölner Mark, die genannter Herr genau ausbezahlt hat, usw. Ge­geben im Jahre des Herrn 1335, am Feste von der Enthauptung des hl. Johannes Baptiste."

Die Burgbewohner auf der Neuerburg erhielten also ihren Gottesdienst in ihrer eigenen Burgkapelle von einem Burgkaplan, (In einem Aktenstück sind sogar 2 Burg- kapläne genannt, wovon der eine wahrscheinlich nach Verscheid den dortigen Burgfriedener, Dienstleuten, den Gottesdienst abhalten ging.) der, wie damals vielfach, zugleich Secretärdienste versah. Höhere Studien hatten von den Burgbewohnern damals fast nur diese Burg­geistlichen in Klöstern und an Domkirchen und Universitäten gemacht. Sie waren oft die einzigen, die schreiben konnten.

Am. 25. April 1457 beurkunden Hermann, Eberhard und Peter von Neustadt (Nuwenstadt) dem Wilhelm, Herrn zu Reichenstein (Rychen- stayn) als Amtmann auf der Neuerburg ihre Belehnung mit dem Hof zwischen Kurtscheid (Kurtschyt) und der Neuerburg (Nuwenburg), genanntder Hagert" als Mannlehen.

Am 24. Juni 1478 beurkunden Evert und Peter von Neustadt (Nyenstadt) die Belehnung durch Heinrich, Herrn von Reichenstein, mit dem Hagert und Zehnten von Kurtscheidt.

Am 18. Mai 1539 sichert der Erzbischof Hermann von Cöln (aus dem Wiedischen Grafenhause) dem Peter von Neustadt, genannt Mont, der ihm ein Haus mit Hofstelle auf der Neuerburg verkauft hat, für den darunter befindlichen Zehnten zu Kurtscheid eine Frucht­rente aus den Höfen zu Waltgenbach und Heiden zu, die er wie früher den Zehnten als Wiedisches Lehen besitzen soll. Der Akt wurde in Poppeisdorf ausgefertigt und vom Cölner Domkapitel mitgesiegelt. Mit obiger Urkunde vom Jahre 1335 war im Fürstlichen Archiv zu Neuwied auch nachstehende Urkunde verbunden, die wir ganz ver­öffentlichen, weil sie uns auch zugleich einen Begriff von der genauen Abfassung früherer Kontrakte gibt:

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