B) Erzbischöfe dieser III. Periode.
11. Erzbischof Sifrid (Siegfried) von Westerburg wird vorm Papst Fregor X. in Lyon am 4. April 1275 zum Erzbischof geweiht und vom Kaiser mit den Regalien in Bonn am 24. April 1275 belehnt.. Weil Cöln im Banne ist, wird er in der unglücklichen Worringer Schlacht am 5. Juni 1288 durch Adolf von Berg gefangen und auf Schloß Neuenburg bis zum 6. Juli 1229 in Haft gehalten. (Während solcher Gefangenschaften besorgten die Weihbischöfe von Cöln die kirchl. Funktionen. Das geschah auch dann besonders von diesen Weihbischöfen von Cöln allein, wenn die Kurfürsten als Erzbischöfe überhaupt keine bischöfliche Weihe noch besaßen, was öfters im Mittelalter vorkam.) Er starb in Bonn am 7. April 1297 und ruht dort im Münster. Er baute, um die rebellische Stadt Cöln zu zügeln, das- Schloß Brühl von Grund aus neu und machte es zu einer starken Veste. Sein Nachfolger Wikbold vollendete den Bau. Unter ihm starb zu Cöln am 15. November 1280 in einem Alter von 87 Jahren der größte Gelehrte seiner Zeit, der sei. Albertus Magnus, der Lehrer des noch berühmteren hl. Thomas von Aquin.
Am 7. September 1275 findet ein Vertrag statt zwischen Erzbischof Sifrid und Gräfin Mechtildis von Sayn. (Fürstl. Archiv W.)
Wilhelm von Honnef gelobte am 2. Januar 1291, die Neuerburg treulich zu bewahren und auf Verlangen zurückzugeben. Hieraus ersieht man, daß der Besitz der Neuerburg nur ein vorübergehender war und die Burgmänner, die mehr als Nutznießer hinkamen zur Belohnung ihrer Treue und Tapferkeit gegenüber ihrem kurfürstlichen Herrn, nach dessen Laune wieder weichen und einem anderen Miles (Soldaten) oder Knappen oder Ritter oder Grafen Platz machen mußten. Die nun klug waren, benützten vielfach ihre großen Einkünfte, um sich sonstwo anzukaufen und eine Burg zu erbauen, wohin sie dann zogen, wenn sie die Neuerburg verlassen mußten.
Derselbe Erzbischof Sifrid bekundete am 16. Juli 1296, daß er auf Bitten des „Edelen" Johann, Herrn von Brunsberg, nostri sororii, dessen Frau Agnes, Tochter des Edlen Salentin, Herrn von Isenberg,. den Nießbrauch der Güter zu Bazeznehem (Bassenheim) und aller kölnischen Lehensgüter ihres Mannes gewährt habe. Diese Urkunde wurde ausgefertigt auf der Neuerburg am 16. Juli 1296. (Datum apud Novum castrum in crast. divisionis apost. a. Dom. MCC. nonag. sexto.) Es beweist diese Urkunde, daß Erzbischof Sifrid gerne zu kürzerem oder längerem Aufenthalt bei seinen Getreuen und „Edelen" auf der Neuerburg sich einfand und seinen Bewohnern ein gewogener Herrscher blieb bis zu seinem Tode.
Diesem selben Erzbischof Sifrid gelobte am 3. April 1297 Graf Wilhelm von Neuenahr, die Burgen Schönstein und Neuerburg und die Villa Asbach mit den dazu gehörigen Zöllen treulich zu bewahren: und auf Verlangen zurückzugeben. (Reg. C. Erzb.) 128
