III. Zweiter T h e i l.

Zwanzigstcr Titel. Von den Erfordernissen einer gültigen

Ehe (§tz. 420 424). Ein und zwanzigster Titel. Von Ehegclöbnisscn (§tz.

425 434). Zwei lind zwanziqster Titel. Von der Vollziehung einer

gültigen Ehe (§§. 435 und 436). Drei und zwanziqster Titel. Von der Gemeinschaft der Güter unter Eheleuten (§tz. 437 704). Erster Abschnitt. Von der Gemeinschaft des Erwerbes (§tz. 437 820). I. Nach Trier. Provinzial, Rechte. H. Von den Rechten der Eheleute hinsichtlich des Vermögens während der Ehe (tz§. 437 456). U. Von der Succession der Eheleute (tztz. 457478). <^. Was unter dem Namen der Mobilicn und Im, mobilicn in Succcssionssachen begriffen sei (tztz. 479 488). V. Von der Lcibzucht (tztz. 489524).

II. Nach Bendorftr Statutar, Rechte.

ä. Von den Rechten der Eheleute hinsichtlich des Vermögens während der Ehe (tztz. 525 528). O. Von der Succession der Eheleute (tz§. 529534). c:. Von der Lcibzucht (§. 533).

III. Nach dem Solmser Partikular.-Rechte.

H. Von den Rechten der Eheleute hinsichtlich des Vermöqcns während der Ehe (tztz. 536 542).

N. Von der Succession der Eheleute (tztz. 543548).

<ü. Was unter den Mobilicn und Immobilien ver, standen wird (tztz. 549 55«).

I). Von der Leibzucht (§§. 551 553).

IV. Nach dem Maynzcr Land, Rechte.

H. Vo» den Rechten der Eheleute hinsichtlich des

Vermögens während der Ehe (tztz. 554 571). L. Von der succession der Eheleute (§tz. 572 581). (ü. Von der Nutznießung des überlebenden Ehegatten

<M. 582 598). V. Nach dem Hacheuburg. Statutar,Rechte.

^. Von den Rechten der Eheleute hinsichtlich des

Vermögens während der Ehe (§§. 599 605). v. Von den Wirkungen der ehelichen Gütergcmei»,

schuft nach Trennung der Ehe (§§. 606-614). O. Von der Lcibzucht der Eltern am Vermögen ihrer

Kinder'(tztz. 615 620). Zweitcr Abschnitt. Von der Gemeinschaft des Mo, bilar, Vermögens und des Erwerde« (§§. 621 704). I. Nach Kölner Provinzial, Rechte, ä. Von den Rechten der Eheleute hinsichtlich des

Vermögens während der Eh« (§§. 621 629).