III. Zweiter T h e i l.
Zwanzigstcr Titel. Von den Erfordernissen einer gültigen
Ehe (§tz. 420 — 424). Ein und zwanzigster Titel. Von Ehegclöbnisscn (§tz.
425 — 434). Zwei lind zwanziqster Titel. Von der Vollziehung einer
gültigen Ehe (§§. 435 und 436). Drei und zwanziqster Titel. Von der Gemeinschaft der Güter unter Eheleuten (§tz. 437 — 704). Erster Abschnitt. Von der Gemeinschaft des Erwerbes (§tz. 437 — 820). I. Nach Trier. Provinzial, Rechte. H. Von den Rechten der Eheleute hinsichtlich des Vermögens während der Ehe (tz§. 437 — 456). U. Von der Succession der Eheleute (tztz. 457—478). <^. Was unter dem Namen der Mobilicn und Im, mobilicn in Succcssionssachen begriffen sei (tztz. 479 — 488). V. Von der Lcibzucht (tztz. 489—524).
II. Nach Bendorftr Statutar, Rechte.
ä. Von den Rechten der Eheleute hinsichtlich des Vermögens während der Ehe (tztz. 525 — 528). O. Von der Succession der Eheleute (tz§. 529—534). c:. Von der Lcibzucht (§. 533).
III. Nach dem Solmser Partikular.-Rechte.
H. Von den Rechten der Eheleute hinsichtlich des Vermöqcns während der Ehe (tztz. 536 — 542).
N. Von der Succession der Eheleute (tztz. 543—548).
<ü. Was unter den Mobilicn und Immobilien ver, standen wird (tztz. 549 — 55«).
I). Von der Leibzucht (§§. 551 — 553).
IV. Nach dem Maynzcr Land, Rechte.
H. Vo» den Rechten der Eheleute hinsichtlich des
Vermögens während der Ehe (tztz. 554 — 571). L. Von der succession der Eheleute (§tz. 572 — 581). (ü. Von der Nutznießung des überlebenden Ehegatten
<M. 582 — 598). V. Nach dem Hacheuburg. Statutar,Rechte.
^. Von den Rechten der Eheleute hinsichtlich des
Vermögens während der Ehe (§§. 599 — 605). v. Von den Wirkungen der ehelichen Gütergcmei»,
schuft nach Trennung der Ehe (§§. 606-614). O. Von der Lcibzucht der Eltern am Vermögen ihrer
Kinder'(tztz. 615 — 620). Zweitcr Abschnitt. Von der Gemeinschaft des Mo, bilar, Vermögens und des Erwerde« (§§. 621 — 704). I. Nach Kölner Provinzial, Rechte, ä. Von den Rechten der Eheleute hinsichtlich des
Vermögens während der Eh« (§§. 621 — 629).
