100 Visitationsprotokolle von Trierweiler.

übergeben habe. Von jedem Pfarrgenossen 1 Vierzel Korn, 2 Vierzel Hafer, welche er mit dem Küster teilt, und 6 Eier. Sein Drittel Zehnten wird auf 9 Mltr. angegeben. Baupflichtig für das Schiff der Kirche sind die Patrone, für das Chor der Pfarrer, für Turm und Friedhof die Ge­meinde. Die Schöffen klagen, daß der Pfarrer nicht jeden Sonntag Gottesdienst hält, und er erklärt, er sei nur jede 14 Tage dazu ver­pflichtet. Es ist kein Taufbuch vorhanden, und es wird keine Katechese gehalten. Die Schöffen bedrücken die Pfarrgenossen mit Einsammeln ihrer Rechte, was verboten wird. Der Pfarrer zieht aus dem Wittum 2 Mltr. Korn, 1 Mltr. Hafer und etwas Erbsen.

Im Jahre 1713 (Pastor und Schöffen erscheinen in Welschbillig): Die Pfarrei besteht aus 9 Häusern, zweiter Patron Hubertus wegen der Bruderschaft, 3 Altäre, Monstranz fehlt, wird aber bald angeschafft, 4 Kasein, die beste gut. Das Schiff der Kirche ist in mäßigem Zu­stande, der Turm geborsten, die Ffarrgenossen sind zur Reparatur verpflichtet für Turm und Chor, das letzteres im Turm sich befindet. Pfarrer ist Georg Gerhard Trambert, Altarist zu Paulin. Die Kompe­tenz ist nicht hinreichend zur Residenz, weshalb der Pfarrer von der Stadt aus die Pfarrei versieht. Aus dem Zehnten bezieht der Pfarrer 6 Mltr. Mischelfrucht, 1 Fuder Heu und außerdem 7 Wagen Holz. Die Pfarrgenossen leisten 2 Scheffel Hafer und y 4 Scheffel Korn, welche Leistung der Pfarrer aber mit dem Küster teilen muß. Er ist verpflich­tet, alle Sonn- und die höchsten Festtage Gottesdienst zu halten. Für die Abhaltung der 7 Jahrgedächtnisse bezieht der Ffarrer bei 3 Stunden Weges nur je 15 Alb., viel zu wenig. Die Fabrik hat 6 Rtlr. Einkünfte und 4 Maß Öl. Fusenich hat nur 1 Kasel nebst Albe und keinen Kelch, 4 Rtlr. 6 Alb. Einkünfte. Die Verordnungen besagen: Es wird den Pfarrgenossen verboten, ohne Erlaubnis des Pfarrers mit Vernach­lässigung des Pfarrgottesdienstes nach Trier zu gehen, gefordert, daß sie einen Lehrer dingen und ein Schulhaus bauen an der Stelle des Hauschens, welches der Viehhirt bewohnt, das zum Wittum gehört. Dem Pfarrer wird für jeden Gang y 2 Rtlr. zugebilligt und der Pfarrei verboten, die Donnerfeste zu feiern.

Im Jahre 1743: 150 Kommunikanten, Pfarrer Max Heinrich Gerardi erklärt sich bereit, in Trierweiler zu residieren, wenn ein Pfarrhaus ge­baut würde, für das die Materialien schon teilweise bereit liegen. Er meint, wenn er die Wittumsgüter selbst bebaue, könne er 40 Mltr. Ge­treide jährlich ziehen.

Im Jahre 1774 wird dem Pfarrer Schürf von Trierweiler verboten, eigenmächtig das Salär für die Jahrgedächtr.isse zu erhöhen und er zu 8 Tagen Exerzitien verurteilt propter crapulam (PR.). Im Jahre 1769 will man das Agnetenkloster in Trier zum Kirchenbau in Trier­weiler verpflichten, aber das Konsistorium entscheidet, daß das nicht angehe, weil Agneten nicht Zehntherr sei. Daraus ergibt sich, daß Agneten Besitzungen in Trierweiler besaß (FR.). Die Pfarrer von Trierweiler und Udelfangen residieren 1778 (PR.) in Trier wegen Man­gels eines Pfarrhauses und schlechter Kompetenz. In Trierweiler wird