Kirchenzucht. Schule. Kompetenz des Pfarrers. 105
Diese Zehntherren waren auch baupflichtig für die Kirche, das Paulinsstift zu einem Drittel, Irminen zu einem Drittel und die übrigen Zehntherren zum letzten Drittel.
Noch in der letzten Zeit der mittelalterlichen Diözese wurde die Kirchenzucht in Waltrach streng gehalten. Im Jahre 1786 wurde eine gefallene Person verurteilt, vor dem Kirchenvorstande kniend Abbitte zu leisten, und im folgenden Jahre mußte eine Person, wohl weil der Fall schwer lag, an einem Sonntage dem Gottesdienst beiwohnen, in dem sie kniend in der einen Hand eine Rute, in der anderen eine Kerze hielt, also öffentlich Buße tat. 1 ) Es sei noch bemerkt, daß. 1581 die Sendschöffen dem N. N. vorhielten, „daß er mit Wahrsagen umgehe" und daß 1630 „der ältest Sehner Zauberey lasters halber gefänglich eingezogen seye".
Bezüglich der Schule in Waltrach und Kasel wurde bei der Visitation von 1692 gefordert, daß die Ffarrei einen Lehrer dingen und ihm ein entsprechendes Gehalt und Wohnung stellen müsse, daß die Pfarrgenossen ihre Kinder zur Schule schicken sollten und auch diejenigen, welche das nicht täten, zum Gehalte des Lehrers beitragen müßten. Im Jahre 1739 wurde geklagt, daß die Eltern ihre Kinder nur drei Monate im Winter zur Schule schickten. Im Jahre 1781 erhält der Lehrer von Kasel die Kost von Haus zu Haus und wird gefordert, daß das Küsteramt mit dem Amte des Lehrers verbunden werde. Es wird für Waltrach verlangt, „sowohl in die Schulstuben hinlängliche Bänke und Tische anzuschaffen, als dem Schulmeister eine besondere hitzbare stube, dann auch nebst dem Schweinestalle eine niederlage vor stroh zu erbauen". Der Schulmeister hat sich dem Vikariat zu stellen zur Prüfung. 2 )
Die Kompetenz des Pfarrers betrug 1739 8 Mit. Korn aus dem Zehnten nebst 2|A Ohm Wein, 4 Mit. Korn von den Pfarrgenossen, an Wittum besaß er Weinberge und Wiesen für 3 Fuder Heu. Im Jahre 1785 bezog der Pfarrer folgende Einkünfte: Vom Paulinsstifte 4 Mit. Korn und 2y 2 ' Ohm Wein (schon 1739), die Erträgnisse der Stiftungen und bei Ablage der Kirchenrechnungen 86 Rtl., von Kasel 3 Mit. Korn, von Waltrach von jeder Ehe 2 „Küsterfäßcher" (5 machen ein Mit.) Getreide. An Stolgebühren wurden erhoben für Begräbnis eines Erwachsenen mit 3 Messen 2 Rtlr. 30 Alb., für eine Kopulation 2 Rtlr. 12 Alb., für ein bestelltes Singamt 27 Alb., von einer Lesemesse 12 Alb., von einem Taufschein 1 Rtlr. 18 Alb. Das Wittum bestand aus 16 522 Weinstöcken, 847 Ruten Wiesen, 3 Mgn. Ackerland und 30 Mgn. Wildland.
Aus den Visitationsprotokollen, die in ziemlicher Anzahl seit dem Konzil von Trient vorliegen 3 ), ist Folgendes von Interesse: Im Jahre 1569: Waltrach, Patron das Kapitel von St. Paulin, Kasel Kapelle, Pfarrer Herr Christian Niersbach.
*) Ebd. S. 128 f. 2 ) Ebd. S. 125.
3 ) Im Pfarrarchiv, „Lagerbuch von 1785".
