106 Visitationsprotokolle für Waltrach.

Im Jahre 1*599 gibt der berühmte P. Martin von Kochern, kurfürstlich Trierischer Missionarius", die Verordnungen der Visi­tationskommission. Sie bestimmen:An allen Sonntagen des Jahres soll nach gesegnetem Weihwasser ein Umgang um die Kirche gehalten und vor dem Beinhaus nach der Agende gebetet werden. An Sonn- und Feiertagen soll ein Jeder in seiner Pfarr Meß und Predigt hören; wer anderswohin geht, soll sich beim Pfarrer oder einem der Send­schöffen anmelden, widrigenfalls 6 Alb. Strafe geben. Die Kinderlehre soll Sommers und Winters, wanns nicht so gar kalt ist, gehalten wer­den; wer ohne Erlaubnis ausbleibt, soll 3 Alb. Straf für die Kinderlehr geben. Bei den Prozessionen am Markustage und in der Kreutzwoche sollen auch die Eltern mitgehen bei Strafe von 6 Alb.; wer aber nach der Prozession beim Tanz bleibe, soll auch 6 Alb. Strafe geben. An Sonn- und Feiertagen soll Niemand arbeiten; die Juden nicht handeln bei Strafe von V,; Pfd. Wachs. Die 7/8jährigen Kinder sollen das ganze Jahr zur Schule gehen, die 9/1 ljährigen von Allerheiligen bis Ostern. Ein gemeiner Tanz zu Fastnacht und Kirchweih soll bloß bis zum Abend dauern; wer nachts tanzt, soll i/> Pfd. Wachs Strafe leiden; wenn die Junggesellen des Nachts trinken wollen, sollen sie kein Mäd­chen bei sich haben. Schwere Flüche sollen mit'2 Alb. bestraft werden. Wer einen Sendschöffen verunehrt oder ausschändet, soll mit 6 Alb. bestraft werden."

Im Jahre 1692 wird das Kapitel von Paulin zur Reparation der Kirche angehalten unter Drohung mit Arrest auf den Zehnten, die An­stellung eines Schullehrers nebst entsprechendem Gehalt und Wohnung wird gefordert, Strafen für Verletzung der Sonntagsheiligung ange­ordnet, Pfarrer und Sendschöffen zur Abstellung von unsittlichen Ge­bräuchen bei den Hochzeiten und vom Kartenspiel aufgefordert, die Scheidung von Frauen und Männern in der Kirche verlangt, ebenso Verschluß des Kirchhofes.

Im Jahre 1715: Ungefähr 130 Kommunikanten. Die Pfarrkirche auf einer Höhe im Orte gelegen, ist neu repariert, aber die Gewölbe sind niedrig. Erster Patron der hl. Laurentius, zweiter Johannes Ev., Seba­stian und Hubert. Das Kirch weihfest wird auf den Sonntag nach dem 6. Dezember gefeiert. Kleine Monstranz, nicht entsprechendes Zibo­rium, silberne Ölgefäße. Die Kirche konnte früher V.' Ohm Öl beziehen neben kleineren Ölablieferungen, so daß sie benachbarten Kirchen aus Gefälligkeit Öl abgeben konnte. Osburg fordert diese Ölabgabe und hat einen unerledigten Prozeß deswegen angestrengt. 2 Kelche, 2 Glöckchen, die Kanzel nicht am rechten Orte, die Sakristei unter dem Glockenturm schlecht. Der Patron, das Kapitel des Paulinsstiftes, be­zieht den ganzen Zehnten und überläßt dem Pfarrer 8 Mltr. Frucht und 21/., Ohm Wein. Baupflichtig für Schiff und Chor ist der Patron, für Turm und Sakristei die Pfarrgenossen von Waltrach. Kasel leistet nur 10 Maß Öl und Hand- und Spanndienste. Die Fabrik hat 57 Gld. Einkünfte, 2 gestiftete Wochenmessen, 4 Quatembermessen und 24 Jahr­gedächtnisse. Zur Kompetenz gehören noch 5 Ohm Wein aus dem