120 Die alte Pfarrei Hamm, französische Zeit.
die früheste Pfarrwohnung, umsomehr, als dort auch ein Kirchenbauplan, sodann ein Brief mit einer Tunica Christi in der Vignette aufgefunden worden sind. Sicher ist, daß Hamm um 1330 in der Taxa generalis als selbständige Seelsorgestation, wohl Pfarrei, aufgeführt wird.
Die Pfarrei war die Jahrhunderte vor der Reorganisation, die durch das zwischen Papst Pius.VII. und dem französischen Konsul Napoleon herbeigeführt wurde, dem Landkapitel von Merzig unterworfen, welches dem trierischen Archidiakonate S. Mauritii zu Tholey unterstand. 1 ) Zwar will der trierische Domdechant, als pastor primarius zu Hamm, den Pfarrer Bodson daselbst im Jahre 1767 zur Rechenschaft ziehen, weil er sich dem Landkapitel Merzig habe „einverleiben" lassen; dieser Vorgang, so behauptet er, sei „wohlhergebrachter freyheit und gerecht- samen eines gnädigen Dhomkapituls zuwider". Aber der Landdechant zu Merzig hat andere Begriffe in diesem Punkte, wie der Domdechant. Ersterer schickt nämlich im Jahre 1769 an Pfarrer Eodson die entschiedene Anfrage, ob er sich der tridentinischen Satzung (sess. VII. de reformatione) konformieren wolle und könne, wonach sowohl die domkapitularischen, wie die abteilichen Pfarreien eine kirchliche Visitation auch durch den Landdechanten zuzulassen hätten. Auch der Erz- bichof Klemens Wenzeslaus hatte noch im Jahre 1769 dringend gefordert, daß alle Verweser von „inkorporierten pfahrren gleich denen wirklichen pfarrern" den Landkapiteln beizuwohnen hätten. 2 ) In dieser bischöflichen Verfügung macht er auch ausdrücklich den Pfarrer zu Hamm nebst dem von Pluwig u. a. namhaft. Auch der vorhergegangene Pfarrer Schreyer hatte freigeistig gegen die Abhängigkeit vom Landdekanate remonstriert, indem er einließ, daß er alleinig ein „vicarius von ihro Hochwürden und Gnaden herren Thumdechanten sei". Aus diesen Auseinandersetzungen ergibt sich das weitere, daß die Pfarrei Hamm der trierischen Domdechanei vollrechtlich inkorporiert war. 3 )
Die Pfarrei hatte bis zur Auflösung der Diözese durch das päpstlich-französische Konkordat einen größeren Umfang als heutigen Tages. Denn damals zählte sie auch die jetzige Pfarrei Konen unter ihre Filialen, als welche sie noch im Jahre 1788 von Birk in seinem Verzeichnis der Pfarreien usw. im Erzstift Trier angeführt wird.') Diese wurde erst durch die genannte Auflösung der Diözese endgültig und für immer von der Pfarrei Hamm abgetrennt. Bei diesem Auflösungsprozeß war es aber auch „fast beinahe" um ihre eigene parochiale Selbständigkeit geschehen gewesen. Denn als Bischof Mannay zu Trier den ersten Pfarrei-Neuumschreibungsentwurf für seine Diözese aufstellte behufs Vorlage desselben bei der französischen Re; gierung, war die Pfarrei Hamm samt ihrer Annexe Filzen der Pfarrei Konz auf den Etat gesetzt worden. Gegen diesen Akt werden die Vertreter der beiden Ortschaften beim Eischof in einem französischen Schreiben u. a. mit folgendem charakteristischen Worte vorstellig 1 „Monseigneur, laissez nous jouir de l'avantage inappreciable, d'avoir
l ) TA. 8. 26. 2 ) AGV. 3 ) DA. ebend. BB. Domdech. Nr. 278. 4 ) AA. 1858, ff.
