Hamm, Pfarreinkommen. 123

an Brennholz zu fällen, sowie das Recht, beliebig viel von seinem Stall­vieh in die Gemeindeweiden mit einzutreiben. Im Jahre 1868 wird die Morgenzahl der Pfarrwittumsweinberge auf acht angegeben. 1 ) Im Jahre 1919 ist die Pfarrstelle im Besitze eines Wittums von 1,1226 Hektar Acker-, 0,2255 Hektar Wiesen-, 0,1818 Hektar Gartenland. Die früheren Weinberge sind ausgeschieden. Die Zahl der Weinstöcke betrug im Jahre 1856: 10 478. Sämtliches Weinbergs-Pfarrwittum wurde im Jahre 1893 verkauft. Das Pfarreinkommen in alter bzw. neuer Zeit setzt sich ferner zusammen 2. aus den 7 Mltr. Korn, die der Domschatzmeister als Pauschalquantum jährlich aus dem Fruchtzehnt an den Pfarrer ab­gab „ad saccum" (d. h. der Pfarrer brauchte sich um die Hebung dieses Fruchtbetrages nicht zu kümmern); aus vier Faß Korn als Zehntanteil in einem bestimmten Distrikt der Gemeinde Wawern im Jahre 1805, nach Aufhebung der Zehntlieferungen durch die französische Republik, gaben die Einwohner der Pfarrei dem Pfarrer freiwillig 1 h« des Ertrages ihrer sämtlichen Ländereien 2 ); 4. aus dem Ertrage der Meßstiftungen; dieser belief sich im Jahre 1750 auf 7 trier. Rtlr. 24 Albus, im Jahre 1839 auf 23 preuß. Tlr. 19 Sgr. 2 Pfg., im Jahre 1868 auf 34 Tlr., im Jahre 1919 auf 222,25 Mk. aus der Pfarr-, auf 28,85 Mk. aus der Filialkirche; 5. aus dem Ertrag der Stolgebühren; dieser ist berechnet im Jahre 1839 auf 6 Tlr., im Jahre 1873 auf 8 Tlr., im Jahre 1912 auf 12 Mk. Es wurden nämlich entrichtet: bei einer Taufe und Aussegnung im Jahre 1805: 9 Albus, bei einer Trauung: 11 Kopfstück (1 Kopfstück = ca. 12 Albus = c. 0,50 Mk.), beim Begräbnis eines Kindes: 18 Albus, beim Begräbnis eines Kommunikanten: 9% Kopfstück. — (Als Kuriosum sei hier erwähnt, daß z. B. im Jahre 1732 der Gemeindeschultheis die Be­stimmung der Stolgebühren in die Hand nehmen wollte (PR. Nr. 5.) — Im Jahre 1868 wurden gezahlt: bei einer Taufe: 4% Sgr., bei einer Hochzeit: 1 Tlr. 6 Sgr., bei einem Begräbnis 1 Tlr. Zu den Pfarrstellen- einkünften gesellt sich dann 6. das Geldopfer auf dem Altare, welches im Jahre 1868 angegeben ist auf 2 Tlr. 3 )

Von Interesse (und zugleich weitere Aufschlüsse gewährend über einzelne dunkel gebliebene Punkte in der Stolgebührenberechnung) ist die Beschreibung des Pfarrstelleneinkommens durch den Dechanten im Jahre 1829, vor der Regelung demselben durch die preußische Staats­regierung. Er setzt an als: Ertrag aus dem Pfarrwittumsland (sage und schreibe) nur VA Faß Korn, oder Gerste, oder Hafer; als Ertrag der Pfarrwiesen 13 Ztr. Heu; als Ertrag der Pfarrwittumsweinberge 2 Fuder Wein, wovon aber 1 Fuder für die Baukosten abgeht. Die Ge­meinden leisteten dem Pfarrer, wie er schreibt, einen Jahreszuschuß in natura von 5 Mltr. Korn, 2 Mltr. Gerste, 2 Mltr. Hafer, V.™ vom Ertrage •hier Grundstücke auf den Gemeindebännen, den Klee allein ausgenom­men (der Pfarrer muß ihn aber diesmal auf seine Kosten einsammeln), 2 Ohm Weinmost, 22 bis 23 Mltr. Kartoffeln, wovon aber wieder 5 bis 6 Mltr. durch die Unkosten aufgehen, c. 13 Faß an Hülsenfrüchten, ^6 Wagen an Feldgemüsen, 24 Pfd. Hanf und Flachs zusammen,

l ) VA. 2 ) TA. 26/27. 208. 3 ) VA.