126 Hamm, Bruderschaften, Meßstiftungen:
stehenden Bruderschaft zu unserer Ib. Frau zu Hamm gehörte. Ob dieselbe heute noch im Besitz der Kirche ist, sei es als Wiese oder Ackerfeld, kann nicht gesagt werden. Ausgangs des 18. Jahrhunderts war die Kirche im Besitz eines Ackerfeldes in der Lehmkaul, welches der Kirche jährlich 18 Albus und 2 Maß Öl einbrachte. Im Jahre 1853 besaß sie 1% Morgen Ackerland, ferner noch zwei Felder und eine Wiese auf dem Banne Filzen. Im Jahre 1912 betrug ihr Landbesitz 0,3222 Hektar Acker- und 0,1308 Hektar Baumgartenland.
Zur Zeit des Bestehens der marianischen Bruderschaft zu Hamm verfügte die Kirche über ein Bruderschaftskapital, dessen Größe nicht angegeben ist, das aber von einem „broder kneygt" verwaltet wurde. Ein anderes Bruderschaftskapital erstand der Kirche im Jahre 1733 durch den Pfarrer Schreyer zu Hamm, als er die Bruderschaft zu Ehren des hl. Herzens Jesu mit einem Kapital von 260 Rtlr. in der Pfarrkirche kanonisch errichtete. Dieses Kapital wurde später mit den Kirchenkapitalien verschmolzen; ob dies auch der Fall ist mit dem marianischen Kapital, ist unbekannt. Genaues über den Gesamtkapitalbesitz der Kirche erfahren wir erst im Jahre 1802. Derselbe betrug: 1939,39 französ. Franken = c. 1551,50 Mk. Außer den Zinsen dieses Kapitales vereinnahmte sie auch noch jährlich c. 13,50 Franken aus einem Grund- und Ölzins, und aus den Anniversarien. 1 ) Im Jahre 1832 sind aus dem Kirchenkapital des Jahres 1828, nämlich 720 Rtlr., geworden: 786 preuß. Tlr. 8 Sgr. 7 Pfg., und aus dem Bruderschaftskapital des Jahres 1828, nämlich 344 Rtlr., ein Kapital von 280 preuß. Tlr. 8 Sgr. 6 Pfg. Das weitere Aufsteigen des Kapitalvermögens der Kirche ist in folgenden Zahlen dargelegt: im Jahre 1853: 1137 Tlr., im Jahre 1868: 1200 Tlr., im Jahre 1909: 15 209 Mk. 2 )
Anniversar -Meßstiftungen waren vorhanden unter Pfarrer Schreyer (1708/54) an der Pfarrkirche 26, an der Kapelle zu Filzen 5. Letztere waren älteren Ursprunges und wurden auf folgende eigentümliche, ländlich-sittlich harmlose Weise honoriert: Der Pfarrer ha,tte das Recht an der Gemeindenutzung des Bucheckermastes im Walde für eines seiner Borstentiere. Wollte er nun von diesem Rechte Gebrauch machen, so galt die Benutzung des Eckermastes als Stiftungshonorar; zog er es aber vor, Barzahlung, zu erhalten, so bekam er als Honorar 5 Kopfstück (c. 5X12 Albus = c. 3,00 Mk.) und mußte dann, wenn er sein Borstentier mit in die Mast im Walde eintrieb, bar zahlen. Das Tier aus dem Pfarrstall bei der Gemeindeherde trug dann den hoch- wohllöblichen Namen: „Heiligenschwein"! Das Zunehmen der Meßstiftungen möge kurz dargelegt werden, wie folgt: Im Jahre 1832 waren vorhanden an der Pfarrkirche: 8 Sing-, 2 Segen-, c. 40 Lesemessen; im Jahre 1853: 25 Sing-, 5 Segen-, 35 Lesemessen; im Jahre 1868: 29 Sing-, 4 Segen-, 46 Lesemessen 0 ); im Jahre 1912: 65 Sing-, incl. der Segenmessen, 34 Lesemessen; im Jahre 1919: 66 Sing-, 33 Lesemessen. An der Kapelle zu Filzen find es im Jahre 1832: 6, im Jahre
*) Pfarrarchiv. 2 ) VA- • 1 ) Ebd.
