262 Untergegangene Pfarrei Ollinuth-Franzenlieim, kirchl.-relig. Geist.
Aus solchem Geiste heraus ist es denn auch leicht zu erklären, daß sie vorher die Ausübung der Seelsorge bei ihnen von Trier aus ganz in der Ordnung fanden. Leider sekundierte ihnen bei dieser Auffassung auch das hohe Domkapitel zu Trier. 1 ) Dieser unkirchliche Geist war aber auch schon früher bei ihnen zu Hause; denn bei dem weltlichen Jahrgeding 1718 klagt der Herr Kellner des Klosters St. Irminen die sämtlichen Ge- höfer und Untertanen des Klosters (St. Irminen) öffentlich an, daß sie jährlich wiederholt ohne Wissen des Meiers das Heu aus den Wiesen entnehmen und dabei „nur etwasz weniges an statt des schuldigen zehentens nach ihrem gefallen hinterlassen thäten".") Ein schöner Brauch war es aber, daß alljährlich aus jedem Haus, ein Mitglied wenigstens: 1. der hl. Messe zu Ehren der hl. Kaiserin Helena am 18. August zu Helenenberg (bei Welschbillig), 2. der hl. Messe zu Ehren der hl. Gertrud am 15. November im hohen Dome zu Trier, welche die Pfarrei dort jähr» lieh für sich zu Ehren der hl. Gertrud bestellte, beiwohnen mußte. Dieser Brauch bestand mindestens schon seit 1670. Eine fromme Bruderschaft war auch in der Pfarrei eingeführt, nämlich die Bruderschaft zu Ehren der Todesangst Jesu Christi. Papst Benedikt XIV. hatte derselben einen vollkommenen Ablaß verliehen für den Tag der Aufnahme in die Bruderschaft, sodann für den Bruderschaftsfesttag, nämlich das Fest der Himmelfahrt Maria; diese vollkommenen Ablässe konnten unter den üblichen Bedingungen des würdigen Empfanges der heil. Sakramente der Buße und des Altares gewonnen werden. Für vier verschiedene Sonntage im Jahre konnte auch ein unvollkommener Ablaß von sieben Jahren mit sieben Quadragenen gewonnen werden auf Grund Privilegiums desselben Papstes.
Klösterliche und kirchliche Institute, welche innerhalb der Pfarrei Landbesitz und Einkünfte hatten, gab es nur einige. St. Irminen zu Trier besaß sowohl zu Franzenheim wie zu Ollmuth einen Hof, zu welchen je 50 „Artikel", d. i. Felder und Wiesen, gehörten. Diese beiden Höfe waren verpachtet um den jährlichen Pachtzins von zusammen 7 Maltern Korn und 7 Maltern Hafer. Als Grund- und Gerichtsherrin der beiden Orte bezog es jährlich einen Grundzins von 6 Maltern Korn und 6 Maltern Hafer nachweislich bereits 1517 (einbegriffen hierin sind auch die Grundzinsen, die es als Grundherrin der Sehrer Höfe zu erhalten hatte. Die hohe Gerichtsherrlichkeit der Äbtissin von St. Irminen über das Ollmuther Gebiet wurde 1723, als ein neuer Grün- oder Hochgerichtstriangel (drei miteinander durch Latten verbundene Eichenholzpfähle) nahe bei Niedersehr, unter öffentlicher Beteiligung der Untertanen der Äbtissin, auch der Schützen mit ihren geladenen Flinten, errichtet wurde, feierlich ausgerufen durch Oberschultheiß, Kellner, Meier, Schöffen mit folgenden Worten unter gleichzeitiger Berührung des Triangel: „diesz ist dasz hochgerichtszeichen meiner hochwürdigen gnädigen frawen Abbatissin Vndt dero hochadlichen
') KSA. Kirchensachen, Specialia, Franzenheim, Nr. 20 a. -) Ebd. Akten St. Irminen zu Trier Nr. 60.
