Die Pfarrei Pluwig, Bevölkerung. 265
steuerfreien Dompropstei zu Trier stand. 1 ) Diese ließ sich seit dem Jahre 1211 in Pluwig nicht durch einen dort residierenden Vikar vertreten, sondern durch Dominikaner- oder Augustinermönche von Trier aus, welche an Sonn- und Feiertagen von Trier aus den Dienst versahen. Auch in weltlicher Hinsicht unterstand das Pluwiger Ländchen der territorialen, wie der Boden- und Gerichtsoberherrlichkeit der Dompropstei zu Trier, und bildete das Ländchen somit in territorialer Beziehung ein buchstäbliches weltliches Enklave, 487 Hektar an Grundfläche, innerhalb des kurstaatlichen Gebietes.") Zum ferneren Beweise der kirchlichen Unabhängigkeit von Pluwig und seinem Ländchen mag auch dienen, daß verschiedenen alten Pfarregistern der Titel gegeben ist: . . . „der Pfarreien in Gusterath und Pluwig", und zum Überfluß die zu Pluwig diensttuenden Patres aus Trier im Laufe des 18. Jahrhunderts fast ausnahmslos ihren Akten die Unterzeichnung geben mit den Worten: „Zeitige Pfarrer der Pfarrei Pluwig." 3 ) Diese Register sprechen auch für die Tatsache, daß im Laufe der Jahrhunderte Pluwig mit Gusterath oder Gusterath mit Pluwig seelsorgerlich kombiniert war. Der erste zu Pluwig residierende Kuratgeistliche ist 1794 Andreas Bischof; er bezeichnet sich auch selbst als curatus in Pluwig. Ihrer kirchlichen Selbständigkeit wird es auch zugeschrieben werden müssen, daß Bischof Mannay 1803 der Kuratstelle einen Bettag, und zwar den 6. Februar jeden Jahres, vorschrieb, daß er ferner 1804 eine bischöfliche Visitation des Kuratbezirks Pluwig in aller Form vornahm, allerdings in einer Notkirche zu Wilmerich, welche in einer Scheune daselbst vor der Erhebung des Kirchspiels zur Pfarrei hergerichtet worden war.' 1 ) Trotz ihrer Quasiparochilität wird die Kuratstelle zu Pluwig in den bischöflichen Visitationsberichten im Laufe der Zeiten nur einmal erwähnt, und zwar 1739, und da auch fast nur zu dem Zwecke, um zu erklären, daß die Stelle dem alten trierischen Dekanate Wadrill angehörte. 5 )
Die Bevölkerungsziffer im Pluwiger Ländchen anbelangend, fanden sich 1563 zu Pluwig vier, zu Wilzenburg drei, zu Wilmerich zwei Feuerstellen vor. 0 ) Geizenburg ist in der betreffenden Nachricht nicht enthalten. Indes, gestützt auf andere Nachrichten, darf man die dortige Ziffer auf c. drei Feuerstellen berechnen, so daß das ganze Pluwiger Ländchen 1563 nur c. zwölf Feuerstellen, d. i. c. 60 Einwohner mindestens, enthielt. Ziehen wir gleich auch die Seelenzahl der jetzigen Filiale Gusterath mit heran. Das Jahr 1563 weist dort fünf Feuerstellen 7 ), also mindestens c. 25 Seelen auf. Für die Jahre 1584/90 werden in toto 15 „personae" B ) — soll wohl heißen: 15 Familien — angegeben. Demnach besaß 1590 die Filiale Gusterath ebensoviel Leute, wie das ganze Ländchen. Bis 1630 erscheint ein Bevölkerungs-
*) Fabricius. -') Tr. Chronik, von Kentenich, 8. 50.
•') Bürgermeistereiarchiv Wilzenburg. ") TA. 26/27, 214.
5 ) Ebd. 17/18, 77. «) Fabricius. 7 ) Ebd.
*) KSA. Oeneralia, Kirchensachen, Nr. 115.
