270 Pfarrei Pluwig, Schule, Reihenfolge der Pfarrkuraten u. Pfarrer.

Eine Schule in Pluwig scheint auch erst mit dem Übergange des Pfarrsitzes von Gusterath nach Pluwig hier entstanden zu sein; denn einer solchen geschieht erst 1805 Erwähnung. Der damalige Lehrer zu Pluwig hieß Michel Rausch. Für seine Besoldung werden ihm aus der Kirchenkasse Pluwig und Gusterath zwölf Rtlr. gezahlt; er versah die Stelle als Lehrer und Küster zugleich und hielt nur im Winter Schule.

Reihenfolge der Pfarrkuraten und Pfarrer.

Andreas Bischof 1794/98; Johann Peter Reget 1803/05, welcher später Dechant zu Saarburg und Ehrendomherr zu Trier wurde; Peter Ernest Schurp 1806; Johann Varain 1806/18; Vitus Poß 1818/28; Johann Hugo Görgen 1828/34; Johann Geisen 1834/35; Johann Peter Fischer 1835/45; Matthias Junk 1845/50; Johann Matthias Mandernach 1851/65; Johann Bernhard Becker 1865/67; Johann Braun 1868/86 (welcher infolge der damaligen preußischen Gesetze sich ins Ausland [Bettemburg bei Luxemburg] begeben und dort weilen mußte von 1876 bis 1884); Friedrich Kohlbecher, wegen der Nachwehen der ge­nannten Kulturkampfgesetze erst widerruflich angestellter Hülfsgeist- licher 1886/88, dann definitiv angestellter Pfarrer 1888/96; Johann Adam Kerber 1889/1903; Johann Adam Weber, nur als Pfarrverwalter angestellt 1903/08; Otto Friesenhahn 1908/14; Alois Rulof 1914 bis jetzt; ad multos annos!

Die untergegangene Pfarrei Gusterath.

Die Kapelle zu Gusterath, die einzige in der ausgedehnten Pfarrei Pluwig, war seit ihrem Bestehen bis zur Reorganisation der Diözese zu Anfang des abgelaufenen Jahrhunderts die Pfarrkirche der infolge dieser Reorganisation untergegangenen alten Pfarrei Gusterath. Die Ortschaft ist, wie die Bestimmungssilbe ihres Namens, nämlich die Silberath", andeutet (gleich Rodung von Urwaldgebiet), deutschen Ursprunges. Der Ursprung der Pfarrei aber geht wenigstens bis Mitte des 13. Jahrhunderts zurück, und hieß sie Gotzprethrode. Gusterath, wie auch die meist mit ihr kombinierte alte und unter­gegangene kleine Pfarrei Filsch, besaßen wegen ihrer großen Ent­fernung voneinander bereits 1245 jede ein eigenes baptisterium; da­durch schon wird der Charakter einer Seessorgsstelle erwiesen, sollte es sich anfänglich auch nur um eine Quasi-Pfarrei gehandelt haben. Der trierische Archidiakon trifft dann aber 1245 eine richterliche Ent­scheidung, auf Grund deren der Zehnt aus Gusterath und Filsch den Nonnen auf dem Martinsberge bei Trier (Katharinenkloster, damals noch auf dem Berge östlich der Stadt) zugesprochen und es den Nonnen zum Recht und zur Pflicht gemacht wird, die Gehaltskompetenz des Vikars wie auch die Pflichten der Parochianen usw. zu bestimmen. .Wir haben also ein regelrechtes Seelsorgssystem vor uns. Mit dem Kirchspiel Gusterath-Filsch war auch der Hof Kleeburg verbunden.