272 Untergegangene Pfarrei Filsch und Kapelle Filsch,
Während der Dauer des Interdiktes über ihre Kapelle wegen deren Baufälligkeit gibt die Behörde sie 1777 wieder nicht frei, den Gottesdienst beliebig zu besuchen, sondern verweist sie entweder nach Gusterath oder sonst in der Nachbarschaft, und die Osterkommunion nach Anordnung ihres Pfarrers zu Gusterath zu empfangen. Sie gibt 1780 den „Gemeinen" zu Filsch auf unter Strafe von 2 Gldgld., ihre Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahre an allen Sonn- und Feiertagen wegen der Christenlehre in den Gottesdienst nach Gusterath zu schicken (PR. 1789). Inzwischen hatten die Filscher der kirchlichen Behörde ein notariell beglaubigtes Schriftstück überreicht, in welchem sie angeben, daß der Pfarrer zu Gusterath vor Zeiten jeden dritten Sonntag und an allen hohen Feiertagen zu Filsch Gottesdienst gehalten habe. Daraufhin weist sie den Pfarrer zu Gusterath an, hinfüro das Gleiche zu tun! Und der Herr Pfarrer schwankt ebenso wie seine Behörde. Bald erklärt er Filsch als abhängig von Gusterath, bald weiß er nichts Bestimmtes. Das 5K hundertjährige Zwillingspaar wird erst getrennt bei der Reorganisation der Diözese unter Bischof Mannay, indem Gusterath in die neue Pfarrei Pluwig, Filsch in die neue Pfarrei Irsch aufgenommen wird.
Die jetzige K a p e 11 e zu Filsch ist 1780 erbaut worden, da die Vorgängerin derselben um die Zeit in einem unbeschreiblich elenden Zustande sich befand. Darum ward das kirchliche Interdikt über sie verhängt ') und 1778 dem Katharinenkloster zu Trier als unbezweifeitern Decimator zu Filsch die Pflicht auferlegt, ohne Verzug die einstürzende Kirche daselbst neu aufzubauen. Ursprünglich 1245 war, gemäß einer älteren Übersetzung des richterlichen Entscheides des Archi- diakons, die Bau- und Unterhaltungspflicht der Kirchen zu Gusterath und Filsch den Pfarrkindern selbst »auferlegt worden; diese sollten „in allem den Abgang und die Reparierung" dieser gebäwen zu bestreithen hiermit obligirt und bestricket werden, weilen dieselben aus gnaden und wegen entlegenheit der Örther in obgemelten Capellen die Taufstein und das Taufrecht erhalten".
Die Patronatsherrlichkeit über die Pfarrei Gusterath lag vor 1236 noch in den Händen von Laien, nämlich der Gräfin Ermesinde von Luxemburg und dann des Ritteis und erzbischöflichen Ministerialen Willi, von Helphenstein (Burg unterhalb Ehrenbreitstein). Dieser schenkte das Patronatsrecht über die Kirche in Gotz-Prethrode 1236 mit Einwilligung des Erzbischofs dem Dominikanerinnenkloster auf dem Martinsberge östlich von Trier (welches 1287 an das heutige St. Katha- rinenufer nordwestlich der Stadt verlegt wurde). Auf dem St. Martinsberge stand noch bis zu Ende des 18. Jahrhunderts ein Kreuz mit der originellen Inschrift: „Sta. Catharina transportiirt 1287, renoviert 1756, Fohrhin St. Martinus Nunnerger, nunmehro Catharines nunnerger in Trier." ") Zu diesem Kreuze pflegten bis zu seiner Zerstörung die
') KSA. Erzbist. Trier, Qeneralia, Nr. 105.
-') Fr. Tob. Müller, herausgegeben von Lager S. 134/35.
