Untergegangene Pfarrei Gusterath, Kirche u. Kirchenbaulast derselben. 273
Pfarreien Gusterath und Filsch in der Bittwoche jährlich zu wallfahrten. Das Verhältnis der Pfarrei Gusterath-Füsch zum Kloster muß als das einer völligen Inkorporation aufgefaßt werden; denn durch die Entscheidung des trierischen Archidiakons 1245 waren die gesamten Fruchtabgaben der dortigen Kapellen den Schwestern für immerwährend zugesprochen worden. 1 ) Noch 1769 berichtet deshalb der Pfarrer selbst: Das Patronatsrecht gehört infolge von Inkorporation dem Katharinenkioster.-) Aus demselben Grunde war dem Kloster auf dem Martinus- berge in demselben Jahre 1245 auch die Pflicht auferlegt worden, die Gehaltskompetenz für den Vikar zu Gusterath aufzubringen, und 1709 wird ihm in einem gerichtlichen Urteil (im Prozeß des Grafen von Metter- nich, als Mitherr in Gusterath, contra St. Katharinen in Trier), aufgegeben, zu Gusterath einen residierenden Vikar mit dem Amte des Pfarrers in der Pfarrei Gusterath zu bestellen. Gegenüber den Ansprüchen des Paulinstiftes zu Trier wird dem Katharinenkioster 1681 das Zehntrecht gerichtlich zugesprochen. 3 ) Dieses stand ihm ja auch von früh an seit 1245 gerichtlich zu. 1 ) Dieses Zehntrecht erscheint indes 1662 geteilt, und zwar unter die folgenden: 1. das Katharinenkioster zu drei Achtel; 2. die Grafen von Metternich in Verbindung mit den Freiherren zu Kayl (bei Wittlich) zu vier Achtel; 3. das St. Paulinstift zu Trier zu einem Achtel.'' 1 ) Das Kollationsrecht aber über die Pfarrei verblieb ungeteilt beim Katharinenkioster.") Der Pfarrzehnt betrug 1599: vier Malter Korn und vier Malter Hafer/) Der ganze Zehnt aus der Pfarrei ergab 1775: 43 Malter Korn, 26 Malter Hafer. Im folgenden Jahre 1776 sind es nur 40 Malter Korn und 24 Malter Hafer. 8 )
Eine selbständige Kirche war in Gusterath schon 1233 vorhanden; denn die Gräfin Ermesinde von Luxemburg (1196/1247), darauf der Ritter Wilhelm von Helfenstein waren ja damals Inhaber des Patronates über die Kirche in Gusterath, die Kirche wird wohl deren Eigenkirche gewesen sein. Bezüglich der Kirche in Filsch kann nur das bemerkt werden, daß dort im 15. Jahrhundert eine solche sicher vorhanden gewesen zu sein scheint, was durch die Fassade eines Sakramentshäuschens erwiesen wird, welches als Erinnerung aus der alten in die jetzige neuere vom Jahre 1780 übergegangenen ist als Zierat für deren Giebelfront. In den Jahren 1496, 1502, 1596 wird die Kirche zu Gusterath nie anders als Pfarrkirche angesprochen. Sie war aber 1670 höchst baufällig. Wegen der Baupflicht derselben entspann sich ein schwerer Prozeß zwischen dem Katharinenkioster einer- und Karl Heinrich Graf von Metternich anderseits. Das Kloster, „als Inhaber der Kirchengift von ewigen Zeiten her", verpflichtet sich zum Aufbau der Kirche pro rata seines Anteiles am Zehnten. Indes scheint der Bau bis 1702 hingezogen worden zu sein. Die Kirchenbaupflicht lag, wie aus dem zuletzt Gesagten hervorgeht, den Zehntherren ob.
£ ) TSA. 1673/4, II. 306. -) Ebd. 3 ) Ebd. 347. ") Ebd.
=) KSA. Urk. Trier, St. Kathar. Nr. 138 und 141. °) Ebd. 7 ) TA. 59, ff.
ö ) KSA. Erzstift Trier, Oeneralia, Kirchensachen, Nr. 115.
Marx, Geschichte der Pfarreien. 2. Band. 18
