274 Kirchl. Patron, Kirchen-Inventar, -Vermögen, Kirchhof, Meßstiftungen.
Patron der Kirche war zuerst, wenigstens bis Ausgangs des 16. Jahrhunderts, die hl. Elisabeth 1 ), darauf der hl. Martinus. Das Inventar der Kirche, zum ersten Male erwähnt 1769, war „ziemlich dürftig". Nur zwei Altäre, mit portatile ein jeder versehen, befanden sich in der Kirche. Die hl. Ölgefäße, Kelch und Ziborium, waren von Zinn, letztere an der Kuppe aber von Silber und inwendig vergoldet, die Monstranz von Kupfer und vergoldet. Vor dem Allerheiligsten brannte aber ständig ein Lichtlein. Der Dachreiter auf der Kirche enthielt ein 1698 gegossenes Glöcklein. Der Kirchhof war nur mit einer Dornhecke umgeben, aber mit einem eigenen Kirchhofkreuz geschmückt'-); 1852 befindet sich die nunmehrige Kapelle zu Gusterath zwar in gutem Zustande, hat aber nur einen Altar ohne Tabernakel, einen Kelch,und eine Monstranz und sonst keine hl. Gefäße. 3 )
Das Vermögen der Kirche, 1769 zuerst erwähnt, ist sehr gering, beträgt aber 1790: 559 Taler, in deutsches Geld umgerechnet = c. 1400 Mark, ist 1832 auf 380 Taler herunter-, 1852 aber wieder auf 500 Taler heraufgegangen. Meßstiftungen waren schon 1590 vorhanden, aber die Anzahl derselben ist nicht angegeben, 1804 werden 83 Lesemessen angegeben 4 ), welche sich 1853 auf zwei Sing- .und 41 Lesemessen r> ), 1912 auf im ganzen 69 Anniversarien vermehrt haben.
Religiöse Übungen werden außer den liturgischen Prozessionen nur die Prozession in der Bittwoche zu dem Kreuze auf dem St. Martinsberge bei Trier erwähnt. Bruderschaften waren in der Pfarrei keine vorhanden.")
Die verhältnismäßige Einträglichkeit der Pfarrei anbelangend, so stand dieselbe in der Reihe der 42 Pfarreien des Dekanates an siebentletzter Stelle mit einem Simplum (Steueranschlag) von 18, Pfarrei Filsch mit einem Simplum von 16 Solidi, der Solidus = ungefähr 2% Pfennig.
Das jährliche Pfarreinkommen war bereits durch den Archi- diakon 1245 festgesetzt worden zu Gusterath auf drei Malter Korn, drei Malter Hafer, ein Fuder Wein, zu Filsch auf bloß zwei Malter Korn und zehn Solidi. Wahrlich wenig genug! Im Jahre 1670 erhielt der Pfarrer seine Kompetenz aus dem Pfarrzehnten ad saccum, d. i. eine Abfindungssumme in Bausch und Bogen, wie eine Art Taschengeld. Hundert Jahre später, 1769, sind es c. sieben Malter Früchte, vier Ohm Wein und aus den Meßstiftungen und der Stola zusammen gegen 20 Rtlr.')
An einem Pfarrhaus hat es die meiste Zeit gefehlt, nur muß für die Jahre 1384 und die Jahre zwischen 1584 und 1630 das Vorhandensein eines solchen angenommen werden. Denn in dem erwähnten Prozeß des Grafen von Metternich contra Dominikanerinnen weist der Vertreter des Grafen auf die augenscheinlich am Tage liegende Tatsache hin, daß sich die Materialien für ein Pfarrhaus noch vorfänden,
1 ) Fabricius, KSA.T. C. Nr. 11 882, Blatt 23, Gusterath-Filsch.
2 ) TA. 17/18, 77/8. 3 ) VA. 4 ) TA. Ebd. a ) VA. «) TA. Ebd. 7 ) Ebd.
