278 Alte Pfarrei Schöndorf, Zehntbetrag, Pfarreinkommen.
. liehe Herrlichkeit über den Ort Holzerath war nämlich immer verbunden mit dem Besitze des sogenannten „Spieseramtes" (Speiseramt-Dapiferat) beim Kurfürsten zu Trier; die Belehnung aber mit dem Dapiferate durch den Kurfürsten war in der Familie der Herren von Meysemburg bei Luxemburg erblich gewesen, bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts. 1 ) Danach ging diese Würde zu Holzerath an die Herren von Argenteau nur für einen kürzeren Zeitraum, und von diesen dann an die Hofräte beim Kurfürsten zu Trier über. Die Hochgerichtsbarkeit über die Ortschaft Schöndorf und Hinzenburg und Vrenberg, so melden es die Weistümer noch 1466, war in den Händen des Kurfürsten selbst. 2 ) Auf Grund dieser verbürgten Nachrichten muß also, 1466 wenigstens noch, im Bereiche des Schöndorfer Gebietes eine Ortschaft mit Namen Urenberg existiert haben, welche seitdem als untergegangen betrachtet werden muß.
Der Gesamtzehnt innerhalb der Pfarrei Schöndorf betrug 1776: 46 Malter Korn, 21 Malter Hafer, 40 Malter Kartoffeln, fünf Malter Heidekorn; 1777 sogar 54 Malter Korn, 30 Hafer, 40 Kartoffeln, fünf Heidekorn. 3 )
Im Verhältnis zu den Pfarreien der Umgebung muß die Pfarrei als eine bessere gegolten haben; denn in der Taxa generalis um 1330 war sie mit einer „Liebesgabe" von 27 Solidi belegt.") Das wirkliche Pfarrnaturaleinkommen für den vom St. Paulinstift nach Schöndorf entsandten Pleban bestand 1590 in einem jährlichen Pauschalquantum aus dem Zehnten, ad saecum des Plebans zu liefern, nämlich acht Malter Korn und drei Malter Hafer. Dazu kamen damals jährlich auch noch y, Vierzel Korn und ein ganzes Vierzel Hafer von jedem „pharman" (Ehe). Diese Ehefruchtlieferung machte damals jährlich aus c. zwei Malter Korn und vier Malter Hafer. In jedem zweiten Jahre waren dem Pleban damals ferner noch erfallen ein Drittel des Pfarrzehnten gemeiner Früchte (Korn und Hafer), betragend c. vier bis fünf Malter. 5 ) Das Recht an dem kleinen Zehnten hatte das St. Paulin- stiftskapitel für sich selbst ganz vorbehalten und wird demselben in einem Prozesse 1606 und die folgenden Jahre gerichtlich zuerkannt.") Hundert Jahre später bezog der Pfarrer aus dem großen Zehnten jährlich sechs Malter Korn und drei Malter Hafer, die ihm ad saecum zu liefern waren, wozu noch alle zwei Jahre ein Zehnt aus zwei Flurdistrikten, genannt „auf Ebendt" und der „Zimmers-Zehnt", hinzukam, ertragend jedes Jahr vier bis sechs Malter Korn. 7 ) 1739 wird ihm dann auch der kleine Zehnt, ausgenommen der von den Lämmern, zuerkannt 8 ); 25 Jahre später, 1765, erhielt das Pfarreinkommen eine weitere Aufbesserung durch die Überweisung des ganzen Kornzehnten aus der Filiale Hinzenburg. Eine fernere Erhöhung der Pfarrkompetenz geschah 1804, indem die Anlieferung auch noch von zehn Maltern Kartoffeln, zwei Maltern Heidekorn, zwei Maltern Erbsen und 80
% ) KSA. Kurtrier, Ortschaften, Schöndorf Nr. 2. -) KSA. Ebd.
3 ) KSA. Erzst. Trier, Kirchensachen, Generalia Nr. 115. ') TA. 8, 29.
5 ) KSA. Erzstift Trier, Kirchensachen, Generalia, Nr. 105.
6 ) AQV. 7 ) VA. 8 ) Ebd.
