282 Alte Pfarrei Schöndorf, Prozessionen, Reliquie, Kirchhof, fremd. Besitz.

solche gemeldet, und zwar eine am sogenannten Bannfreitag nach der Stadt Trier, eine andere am Tage der Heimsuchung Maria nach Beurig- Saarburg. Diese müssen also vor dem 19. Jahrhundert üblich gewesen sein. 1 ) Der Tag der sogenannten ewigen Anbetung des hh. Sakramentes wurde alljährlich seit der Wiedereinführung desselben durch Bischof Mannay 1803 auf den 5. Februar gehalten. Der Wert dieses Zeugnisses für den religiös-gläubigen guten Geist ist nicht zu verkennen. Daher muß es auffallen, daß die ewige Lampe vor dem hh. Sakramente nur zeit­weise brannte. Noch 1871 wird erwähnt, daß das Rosenkranzgebet in den Familien während der Advents- und Fastenzeit, im Maimonat und an allen Samstagen das Jahr hindurch üblich war. Von der Abhaltung einer hl. Mission vor 1871 geht jedoch keine Rede. Einer hl. R e 1 i q u i e wird nur einmal Erwähnung getan 1804. Damals war vorhanden eine solche vom hl. Aloysius; die Authentik derselben war ebenfalls vor­handen. 2 )

Der Kirchhof, so klagt der Visitationsbericht 1804, wurde in beklagenswerter Weise vernachlässigt, Mensch und Vieh stände derselbe offen und die Gebeine der Verstorbenen, die doch in das Beinhaus hineingehörten, würden am Gehölz der Vorhalle der Kirche aufgehängt. 3 )

Da bereits 1569 ein Pfarrer in Schöndorf residierte, so wird wohl auch für damals bereits ein Pfarrhaus als vorhanden angenommen werden dürfen. In den Jahren 1712 und 1739 wird der Zustand des Pfarrhauses als ein guter bezeichnet. 4 ) Das jetzige Pfarrhaus ist 1910 von Grund aus neu gebaut worden.

Klösterliche und andere kirchliche Institute waren innerhalb der Pfarrei begütert oder bezogen Einkünfte aus der Mitte derselben. So besaß das Kloster St. Katharinen zu Trier 1725 drei Morgen Wiesen zu Schöndorf. Der Kurfürst von Trier erhob, seitdem die Grundherr­schaft von Holzerath an ihn anerfallen war, aus dieser Ortschaft all­jährlich einen beträchtlichen Grundzins, nämlich 4 1 /, Malter Korn, TA Malter Hafer, 4 Fuder Holz und andere Gefälle untergeordneter Art; aus Bonrath erfielen ihm jährlich 3 Malter Hafer. 6 )

Weit überragender war der Besitz weltlicher Adeliger und ihrer Einkünfte. Im Jurisdiktionsbezirke der ihnen unterworfenen Grund- und Vogtherrlichkeit in den Orten Schöndorf, Holzerath, Hin- zerath und Vrendorf konnten die Herren derer von Clerf-Meysemburg im Luxemburgischen jährlich erheben eine Grund- und Schafftrente von 29^ Malter Korn, 5 Malter Hafer, 40 Gulden an Geld (1 Gulden = 24 Albus). Diese Rente stand ihnen noch 1466 zu; 1574 betrug die jährliche Abgabe aus den beiden Orten Schöndorf und Holzerath zu­sammen 33 Malter Korn und 8 Malter Hafer, aus Hinzerath 6 Malter Korn und andere nebensächliche Gefälle. In den vier Orten Schöndorf, Holzerath, Hinzerath, Vrenberg gehörten diesen luxemburgischen Ade­ligen 1466 30 Felder, sogenannte Medumländer, deren Anpächter ihnen

*) TA. 26/7, 213. 2 ) AGV. 3 ) Ebd. ") VA.

5 ) KSA. Kurtrier, Akten, Cameralia, Kellnerei Grimburg Nr. 7.