Alte Pfarrei Wasserliesch, Pfarrhaus, Bruderschaften, fromme Vereine. 291

große Dorfvieh in denselben eindringen konnte'); er war also nicht genügend abgeschlossen. Das Pfarrhaus hatte 1657 ein Miß­geschick erlebt dadurch, daß die Nebengebäude desselben das Opfer einer Feuersbrunst geworden waren, welche die Soldateska beim Durch­zuge verursacht hatte. 2 ) Dasselbe ist 1738 derart unbewohnbar, daß die Gemeinde unter Strafe des kirchlichen Interdiktes genötigt werden mußte, ein neues zu erbauen; hundert Jahre später gilt dasselbe aber auch wieder als schlecht (es enthielt acht Gemächer). 3 ) Das gegen­wärtige Pfarrhaus ist samt Stallung und Scheune erst 1886 fertig­gestellt worden; es befriedigt alle Wünsche, die man an ein Pfarrhaus stellen darf.

Religiöse Bruderschaften werden bereits 1569, ihrer sogar vier, erwähnt ohne nähere Bezeichnung. Dieselben waren auch mit Vermögen ausgestattet. Denn sie besaßen mehrere Wiesen und be­zogen ein Bareinkommen von jährlich vier Gold- und 12 einfachen Gulden (ein Goldgulden = drei einfache + vier Albus = 76 Albus = c. 3,80 Mark), welche teils zur Veranlassung von Bruderschafts­messen, teils zur Unterstützung der Pfarrkirche verwendet wurden. Erwähnt wird auch der Besitz von Nußbäumen in solcher Anzahl, daß aus der jährlichen Nußernte hinlänglich Öl für die Beleuchtung in der Kirche durch die Bruderschaften geschenkt werden konnte. 4 ) Von der Zeit an geht dann keine Rede mehr von vorhandenen Bruderschaften. Gegenwärtig besteht in der Pfarrei die Bruderschaft vom hh. Herzen Jesu und die zu Ehren des unbefleckten Herzens Maria zur Bekehrung der Sünder. Desgleichen sind eingeführt ein katholischer Jünglings­und Arbeiterverein, sowie seit 1913 eine Marianische Jungfrauen­kongregation. Besondere Festtage außer den Patroziniumsfesten scheinen in der Pfarrei früher nicht üblich gewesen zu sein, als nur die auch sonst vielfach üblichen sogenannten Donnerfeste. Diese Donner­festtage wurden, wie anderswo, so auch in der Pfarrei Wasserliesch 1732 kirchlicherseits unterdrückt und den Gläubigen zum Ersatz dieser Festtage einerseits erlaubt, an den betreffenden Tagen des Morgens in der Frühe eine sakramentalische kirchliche Andacht zu halten, ander­seits wurde ihnen befohlen, nach der Andacht den knechtlichen Ver­richtungen nachzugehen und nicht zu feiern. 5 ) Noch 1738 war es Brauch, daß der Pfarrer am hl. Karfreitage den liturgischen Karfreitags­gottesdienst abwechselnd ein Jahr in Wasserliesch, das andere Jahr in Igel feierte 6 ), aus dem Grunde, weil er alljährlich die hl. Öle in der Domkirche zu Trier, statt bei seinem entfernt an der Obermosel wohnenden Dechanten zu Remich abholen durfte, wobei er trotzdem den für die hl. Öle erforderlichen üblichen Goldgulden dem Dechanten zu Remich gelegentlich des dortigen Dekanatskapitels zahlen mußte.

Prozessionen mit dem allerhl. Sakramente gingen außer am Fronleichnamstage nur am Hauptpatronsfeste des hl. Bischofes Aper. Außerliturgische Bittprozessionen waren anscheinend bis 1832 üblich

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