292 Alte Pfarrei Wasserliesch, Prozessionen, religiös-sittliches Leben.
an allen Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen Ostern und Pfingsten; indes am Feste der Himmelfahrt Christi wurde dieselbe vom hh. Sakramente begleitet. Die vorgeschriebenen drei Bittprozessionen der Bittwoche gingen nach Konen, Konz und nach Lürschem hinauf. Wallfahrten pflegten damals prozessionsweise nach Clausen und Beurig-Saarburg zu gehen. Täglich pflegte in der Zeit von Allerheiligen bis Ostern und im Maimonate, sowie auch an den Samstagen das Jahr hindurch der Rosenkranz gebetet zu werden. 1 ) Trotz dieses frommen Gebetseifers hatte die Anbetung des allerhl. Sakramentes an dem durch Bischof Mannay 1803 für die Pfarrei Wasserliesch festgesetzten Tage, nämlich dem 8. Februar, nicht auf die Dauer Eingang gefunden; dieselbe bedurfte der erneuten Wiedereinführung durch den Bischof Arnoldi 1853. Daß die ewige Lampe nur an Sonn- und Feiertagen brannte, bedeutet ebenfalls einen Mangel an Schätzung des hochwürdigsten Gutes. Eine hl. Mission für die Pfarrei fand 1907 statt und die Erneuerung derselben 1911. Ob in früheren Jahren deren abgehalten wurden, ist unbekannt.
Das religiös-sittliche Leben in der Pfarrei anbelangend, wird in dem bischöflichen Visitationsbericht 1641 mitgeteilt, daß die Jesuiten aus Trier den katechetischen Unterricht der Pfarrei erteilten. Wo solches früher geschah, lag dafür meistens zu Grunde teils Vernachlässigung desselben durch die Ortsgeistlichkeit, teils mangelnde religiöse Kenntnis auf seiten der Parochianen. Dann mußte die kirchliche Behörde wieder bald 1657 gegen das Ausschwärmen der Parochianen in der Sonntagsfrühe zum Gottesdienst nach Trier einschreiten und unter Androhung kirchlicher Strafen gebieten, nicht mehr auszugehen, bis alle dem Pfarrgottesdienst am Orte selbst beigewohnt hätten. 2 ) Diese Forderung lag gewiß auch im Interesse der religiösen Belehrung und Erziehung für groß und klein. In den Synodalberichten der Jahre 1849 und 1853 wird der religiös-sittliche Zustand der Pfarrei im allgemeinen zwar als ein guter bezeichnet, dagegen im besondern hervorgehoben, daß die Parochianen zur Trunksucht und Verschwendung geneigt seien und daß die „ebrietas" und die „invidia conditionis" (soll wohl bedeuten: der Brotneid) öfters Streitigkeiten hervorriefen. Öffentliche Tanzbelustigungen, heißt es dann, fanden statt zur Fastnacht und an dem Kirchweihfeste.
Kirchliche Institute waren innerhalb der Pfarrei niemals vorhanden, dagegen hatten auswärtige derartige Institute stets Besitzungen und Einkünfte in derselben. So waren das trierische Domkapitel schon 980 3 ), das St. Simeonstift zu Trier 1098"), die Benediktinerabtei St. Martin bei Trier bis in das 10. Jahrhundert begütert zu Wasserliesch. Letztere verfügte dort so lange über 16 Hufen Landes. 5 ) Dann heißt es, daß die Benediktinerabtei St. Maximin bei Trier schon im frühesten Mittelalter einen Herrenhof zu Wasserliesch besaß mit dazu gehörigem Acker- und Weinland. Diesen Besitz hielt dieselbe bis zu
*) VA. -) Ebd. 3 ) MRUB. 2. 352. ?) Ebd. 1. 397. 5 ) TA. 4. 34.
