312 Dekanat Engers, Generalvikariat Delegatur Ehrenbreitstein.
der Oberpräsident zu Koblenz, daß der preußische König ihn als Bischof von Trier bestätigt habe, nachdem Papst Leo XII. ihn am 3. Mai 1824 genehm gefunden hatte; in kirchlicher Kanzleisprache habe er sich zu nennen: Joseph v. Hommer, miseratione divina Episcopus Trev. oder auch in Urkunden, die dem römischen Hofe vorzulegen seien: Jos. v. H. miseratione divina et sanctae Sedis Apostolicae gratia Ep. Trev. Sein Sprengel sei in der Bulle „De salute animarum" bestimmt. Das Vikariat in Ehrenbreitstein sei aufgehoben, es bleibe aber ein bischöflicher Delegat auf der rechten Rheinseite mit einer Ausstattung von 300 Talern. Das bisherige Generalvikariat zu Ehrenbreitstein war geführt von Joseph v. Hommer und seinen Assessoren Reuter, Brach, v. Speicher, letzterer zugleich Sekretär. 1 )
Kapitel VI.
Die bischöfliche Delegatur Ehrenbreitstein.
Am 16. August 1824 ernennt Bischof v. Hommer seinen Bruder Arnold v. Hommer zum Delegaten in Ehrenbreitstein, „weil die rechtsrheinische Diözese zu weit von seiner trierischen Residenz entfernt sei", und teilt solches dem Oberpräsidenten und den beteiligten Pfarrern mit. Nach kaum drei Jahren legte Arnold wegen anhaltender Unpäßlichkeit das Amt nieder, und der Bischof ernannte, mit Zustimmung des preußischen Ministeriums, an seiner Stelle den bisherigen Assessor und Geistlichen Rat Godfriedv. Speicher und ergänzte das bischöfliche Kommissariat 1827 durch Ernennung des Pfarrers Nußbaum von Niederberg als Assessor und Synodal-Examinator und durch Bestätigung des Pfarrers Geschwind zu Ehrenbreitstein als Delegat-Sekretär. 2 ) Auf Speicher folgte als Delegat J. Adam Nußbaum, Pfarrer von Vallendar, 1832 bis zu seinem Tode 1852, dann die Pfarrer von Ehrenbreitstein DominikusGeschwind 1853/60 und Hubert Piesbach 1860/78. Im Kulturkampf wurde die Delegatur eingesargt. Der Delegatur unterstanden: Vermögenssachen, Ausdehnung der Cura, Rekonziliationen, Dispensen vom dritten Grade der Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft, Proklamationen, gemischte Ehen, Ehescheidungen, Genehmigung von Stiftungen, Versetzungen, Binationsfakultäten, Untersuchungen, Zurechtweisungen, Bauten, Suspension vom Sendschöffenamt, Absolution von Häresie, An- und Verkauf von kirchlichen Liegenschaften, Vermittelung des Verkehrs mit der weltlichen Oberbehörde, Ablösung von Leistungen, Reparaturen, größere Anschaffungen, Benediktionsfakultäten, Pfarrgehälter, Bruderschaften und Druckerlaubnis.
Kapitel VII.
Die Schönborn'sche Stiftung.
Zur Unterstützung schwach dotierter Pfarreien hinterließ Erzbischof Franz Georg v. Schönborn, der die Trierer Kirche von 1729 bis
*) Pfarrarchiv Ehrenbreitstein. ! ) Ebd.
