Dekanat Engers, Patronat, alte Klöster. 317

Kommissariat zu Koblenz erkennt selbst an, daß das jus patronatus ex fundatione, constructione, dotatione ecclesiae et ministrorum herrührt. Nach dem kanonischen Recht, welches patronus laicus und ecclesiasticus unterscheidet, muß die Präsentation von letzteren innerhalb 6 Monaten und a patrono laico binnen vier Monaten von dem Tage an, an welchem die Vakanz zur Wissenschaft gelangt ist, sub poena juris devolutionis geschehen.

Das Recht der Besetzung katholischer Pfarreien oder Patronat, welches der Staat über einzelne Pfarreien des rechten Rheinufers ausübt, ist erst in neuerer Zeit eine landesherrliche Prärogative geworden. Ur­sprünglich eine Berechtigung privativer Natur, wie auch das kur- trierische geistliche Kommissariat zu Koblenz selbst anerkennt, indem es schreibt, das jus patronatus etc. 1 ) wurde erst nach der Aufhebung des Deutschen Reiches und Säkularisation der geistlichen Kurfürsten­tümer von den betreffenden neuen Landesherren, hier von Nassau, in­folge des Luneviller Friedens und Reichsdeputationsschlusses als Nach­folger in den Besitzungen und Rechten der aufgehobenen geistlichen Korporationen, in deren Händen die meisten Pfarreien waren, in An­spruch genommen und ausgeübt und so von der Krone Preußen über­nommen."

Königlichen Patronats waren die Pfarrstellen: Fischbach, Gebhardshain, Horhausen, Kirchen, Kr. Aldenkirchen; Datten- berg, E n g e r s , Heimbach, I r 1 i c h , Linz, Leutesdorf, Ober-Ham­merstein, Hönningen, Ohlenberg, Rheinbrohl, Kr. Neuwied; Arz- heim, Bendorf, Ehrenbreitstein, Horchheim, Niederberg, Pfaffen­dorf, Sayn, Vallendar, Wetzlar, Kr. Wetzlar, und Heimbach, Kap- lanei. Die gesperrten Pfarrstellen sind nach der Konvention von 1870 allein heute noch landesherrlichen Patronats.

Kapitel X. Die Klöster im Dekanat Engers.

a) D i e a 11 e n. 1. Aus Tal Ehrenbreitstein versetzte Erz­bischof Johann II. Franziskanerinnen, welche dort 250 Jahre gewohnt hatten, 1487 nach Schönstatt bei Vallendar und besetzte die verlassenen Räume 1500 mit Augustiner-Eremiten, vor allem, damit seine Beamten und Dienerschaft daselbst Verkündiger des Wortes Gottes hätten. Diese Mönche übernahmen auch die Seelsorge in Nieder­berg, entsprachen aber nicht den Erwartungen des Kirchenfürsten. Das Kloster ging 1570 in der Reformation ein und die Räume dienten zwei­mal den Pfarrern des Dekanates Engers zu Beratungen üb.er Bewerk­stelligung einer wahren Reformation von Klerus und Volk.

2. Um den Ausfall in der geistlichen Versorgung seines Hofes zu decken, berief Erzbischof Karl Kaspar 1627 Kapuzinerväter nach Ehrenbreitstein, übergab ihnen die Güter der Augustiner und baute ihnen die heute noch stehende Kirche und Kloster. Deren Wirksamkeit

!) Handschrift im KSA. ca. 1860.