326 Protestantische Reformation in Pfaffendorf.
Kapitel XIII. Die sogenannte Reformation.
Das Landkapitel Engers hat durch die sogenannte Reformation schwere Einbuße erlitten, hauptsächlich durch die Westerwälder Grafen von Nassau, Wied und S a y n.
Die Grafen von Nassau, welche schon 1526 von Johann Friedrich, Herzog von Sachsen, lutherische Bücher zugeschickt erhielten, wandten sich am frühesten den Neuerungen zu und zogen die Pfarreien Ems, Dausenau und Nassau mit in den Abfall.
Die Grafen von Wied griffen in die religiöse Bewegung erst dauernd ein, als ihr Oheim, der Kölner Erzbischof Hermann V. Wied, in mehreren Pfarreien seines Kurfürstentums wie Andernach, Bonn, Linz, Kempen u. a. falsche Reformversuche nach dem Jahre 1542 gemacht hatte. Sie taten dem Dekanat Engers am meisten Abbruch. 1 )
Die Grafen von S a y n griffen die neue Religion noch etwas später, um 1560, auf und zwangen ihre Untertanen dazu. 2 ) Zur Ehre des Wieder Geschlechtes sei bemerkt, daß bei ihm nicht Habsucht das Motiv seiner Reformbestrebungen war.
1. Pfaffendorf. Die Nassauer Grafen hatten das Präsentationsrecht auf die schwachbesoldete Pfarrei. Noch 1559 bekennt der dortige Pastor Peter Jupper, die vier gräflichen Brüder v. Nassau-Katzeneln- bogen hätten ihn belehnt und versehen, „daß er diese Pastorei und Pfarrvolk darin gehörig mit Predigen und Verkündigung göttlichen Worts, Sakramentenreichen, Beichthören, Tauffen und christlichen Cere- monien, Kirchendiensten und Gebräuchen vleißig und treulich versehen und verwalten solle". Bei Ernennung von dessen Nachfolger, Joh. Frisenius, machte der Patronatsherr 1571 schon den Vorbehalt, „doch nicht in meinung, seine papistische und römische Religion durch diese unsere Belehnung oder Präsentation vor unser person zu bestetigen, sondern allein unsere dorthabende gerechtigkeit und jus praesentandi zu behalten". Vor Bestellung eines zweiten Nachfolgers, Nikolaus Bous, mußten erst acht Theologen und Juristen über die Frage ein Gutachten abgeben, ob der Graf noch weiter in Pfaffendorf einen päpstlichen Sacrificulus und Götzendiener anstellen dürfe. Zwei schlugen vor, mit dem Erzbischof von Trier einen Tausch einzugehen etwa gegen die Pfarrei Camberg oder Werheim. Ein anderer meinte, die Präsentation sei mehr ein politisches, denn ein kirchliches Recht. Ein vierter verficht den Grundsatz: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg' auch keinem andern zu. Am gründlichsten und verbissensten antwortete Georg Schu von Marburg: Der Präsentierte ist ein Sacrificulus und Ulespfaff und ein Diener des Antichrist. Durch einen schwächlichen in die Ernennungsurkunde aufzunehmenden Protest wird die Abgötterei und der falsche Gottesdienst nicht abgeschnitten, sondern stillschweigend gestattet und eingeräumt. Das verträgt sich nicht
*) Siehe Kapitel IV b. ») Siehe ebenda.
