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mit allen den ältesten Diplomen, welche sich für die Geschichte jenes Län- dercomplexes, und genau in der Form, in welcher sie sich erhalten haben; denn das war die Hauptabsicht des Herausgebers. Die meisten dieser Urkunden sind schon gedruckt; die unsterblichen Werke der Herren Mabtene und Dubanv, Calitet, Hontheim und Olktheb werden durch das vorliegende Buch nicht entbehrlich gemacht, aber wesentlich ergänzt und berichtigt. Es ist notorisch und leicht nachweisbar, dass weder Mabtene, noch Calmet, noch Hostheim, (selbst Güktheb nicht stete) ihren Text aus den Original - Urkunden schöpften; die ängstlich gehüthete Unzugänglichkeit der Archive, politische Eifersucht und leidige Geheimnisskrämerei gingen Hand in Hand, die Veröffentlichung zu erschweren. Wo sie scheinbar erleichtert wurde, wie von Seiten der Abtei s. Maximin bei Hoxti/ejm, lagen Zwecke zu Grunde, zu deren Erreichung selbst Fälschungen nicht gescheut wurden. Aber auch die Critik ist mit den wissenschaftlichen Fortschritten eine schärfere geworden; viele der ältesten Urkunden, bis dahin vertrauensvoll als acht verehrt, sind als Producte einer spätem Zeit unzweifelhaft erkannt und bezeichnet worden. Ist auch das berichtete Factum nicht unwahr, da es durch spätere Bestätigungen als solches sich herausstellt, so ist doch die Form, in der es berichtet wird, unächt, mehr oder weniger gefälscht und verfehlt; manchmal in naivster Weise sich verrathend '); sie finden sich im vorliegenden Buche unter der Bezeichnung: angebliche Originale. Einer noch grösseren Zweifelhaftigkeit unterliegen die Mittheilungen unserer ältesten Codices: der sogenannten goldnen Bücher der Abteien Prüm und *. Maximin bei Trier. Sie sind noch in der ursprünglichen Form vorhanden und hier benutzt; selbst eine oberflächliche Einsicht erregt Bedenklichkeiten der schwersten Bedeutung. Sie bieten offenbar nicht Copien wirklich vorliegender Originale, sondern nur traditionelle Transscripte, bei denen der Mangel genauer Kenntniss: Personen und Sachen, Inhalt und Daten vielfach unter einander warf. Aber als vereinzelte, mühsam gerettete Zeugnisse einer grossen Vergangenheit, als sorgsam behütete Splitter einer mächtigen Zeittafel haben sie auch in dieser Form noch unschätzbaren Werth und höchste Bedeutung; ihre Aufnahmo war unumgänglich nothwendig. Wie überall, so auch bei uns bietet das aus ältester Zeit Vorhandene nur Material zur Geschichte geistlicher Corporationen jeder Art; für die weltlichen Territorien sind nur einzelne Fingerzeige zu abstiahiren; ihr geschichtliches Material beginnt erst mit dem XIII. Jahrhundert.
Was Form und Umfang des vorliegenden ersten Bandes angeht, so gab die Bestimmung: dass er 50 Bogen nicht, oder nur wenigst überstei-
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') Sergteidje Utfunbe 4, pag. 3: quae modo appellatur.
