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gen solle, für letzteren das Mass. Sie nöthigte zum Abbrechen mit dem Tode des Erzbisehofs Hillin von Trier, in einer Zeit, für welche sich eine abgeschlossene historische Uebersicht nicht füglich geben lässt, die daher erst mit dem zweiten Bande erscheinen kann; er wird, so Gott will, mit dem ersten Decennium des XIII. Jahrb. einen angemessenen Abscbluss erreichen. In gründlicher Anerkennung dessen, was Herr Dr. Böhmes in seiner Einleitung zu den Kaiser-Regesten als Aufgabe des Archivars hinstellt, hat der Herausgeber auf jede Art von Berichtigung, Erläuterung und Ausführung verzichtet; er beschränkt sich auf die sorgfältigste Wiedergabe des ursprünglichen Textes der Quellen, und steht für dessen Treue und Genauigkeit ein. Er hat sich durch nichts bewegen lassen, von diesem Plane abzugehen, in der Ueberzeugung, dass nur auf diesem Wege dem Historiker von Fach ein brauchbarer, richtig führender Stoff vorgelegt wird. Die wenigen Stellen, welche dem Herausgeber Zweifel über die Richtigkeit seiner Lesart erregten, sind durch ein ? ausdrücklich bemerkt. Eben so treu, wie die Wortform, ist auch Orthographie und Tnterpunction der Quellen beibehalten, so seltsam auch beide manchmal erscheinen mögen; sie gelten und scheinen nothwendig als Criterien zur Beurtheilung der Aechtheit und Ursprünglichkeit der Stücke. Die für diesen Band benutzten Quellen sind in der Folge, in welcher sie zugezogen wurden, folgende:
1. Selbstverständlich sind die Original-Urkunden, so weit sie irgend erlangt werden konnten, jedem andern Stoff weit vorgezogen worden. Für das Erzstift Trier und seine Klöster besitzen die Stadtbibliothek zu Trier und das Provinzial-Archiv zu Coblenz einen reichen Schatz; Ergänzungen, auch für Mainz, boten die Staats - Archive zu Idstein und Darmstadt. Die mancherlei Transsumte, welche die Originale ersetzen sollten, sind meist sehr mangelhaft, und beweisen schlagend, wie schnell die Kenntniss der altern Schriften schon im XIII. Jahrhundert ausserhalb der Klöster sich verlor. Ein bedenklichster Uebelstand liegt für alle alten Copien darin, dass die Zeugen, deren Rang und Stellung meist nur aus ihrer Gruppirung entnommen werden kann, mit gänzlicher Uebersehung dieser Gruppirung von der Linken zur Rechten fortgelesen wurden, woraus eine, gewöhnlich unheilbare Verwirrung entstanden ist. i
2. Das sogenannte Balduineum, das heisst: die, von dem Erzbischof Balduin von Trier veranlasste Sammlung aller, seine Kirche betreffenden, noch vorhandenen altern und der von ihm selbst erlassenen Documente in eben so schöner, wie sorgfältiger Copie. Sie ist in drei Exemplaren vorhanden, deren zwei, in Folio, Pergament, rcsp. 420 und 425 Bl., im Prov.- Archiv zu Coblenz beruhen; das dritte befindet sich in Berlin. Ausführlichere Beschreibung dieses Schatzes enthält der 10. Band der von dem west-
