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I.
Die neue Rheinische Provinzialordnung vom 1. Juni l88? «letzte schließlich
Die nur beratende urovinzialständische (d. i, au« 79 Vertretern gewisser vier Stände bestehend«! Vertretung durch
den beschließenden (von den einzelnen Stadt- und Landkreisen zu wählenden) „Rheinischen Pruoinzi«llandt»g",
den Provinzialverwaltungsrat dulch den „Proninzialausschuh der Rheinpronmz !
die Provinzialständische Verwaltung durch die „Rheinische Proninzillloerwaltung" ^
den Provinzilllstündischen Verband durch den „Provlnzialnerband der Rheinprouinz".
Zum Geschäftsbereich der Rheinischen Piovinzialoerwaltung gehören zur Zeil hauptsächlich folgende Zweige!
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3.
4.
lnebst der der Rhein- sowie Land
diesbezüglichen Anstalten.
Z>3.
1,
2,
3,
4.
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nebst den
diesbezüglichen
Anstalten,
die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse Provinzial-Ausschnsse« sowie «Landtages, die Vrovinzia! - Feuerversicherungsanstalt Feuerwehr-Unfalltafse), die Vrooinzial-Lebe,isversicherungsllnstal! Provinz,
die Landesbant sKommunal-, Stadtschafts- jchaftsoanl) d. Rheinprooinz nebst d, Meliorationsfonds, die Prooinzilll-Muieen >owie die Förderung non Kunst. Wissenschaft und gewerblichen Zwecken, die Ruhegehllltslasse sowie die Witwen- und Waisen- neisorgungsanftalt für die Beamten der Bürgermeistereien, Kreiskummunaloerbände »nd Städte, sowie der Kirchengemeinden ic. lzumteil auch lüi die Hohen- zollerijchen Land»),
50.5 Taubstuminenwesen, ^ ^„^.. ..^
. Blindenwesen, „ Hebammenwesen, „ Fürsoige-Giziehungswesen, Der Umlagebednri de« Prooinzialoervandes wird aus die ihre Bürgermeistereien in Gestalt uun „Kreissteuern" unterverteilen. Die Kassengeschäfte der Provinz führt die Landeshauptlasse. Die stantliche Aussicht übei die provinzielle Selbstverwaltung üb! der Minister des Innern aus, dessen Organ herbei der Oberpriisident ist.
die Fürsorge für Geisteskranke,
Idiote und Epileptiker,
das LllndaimenwesM,
die Volizeistiafgelderfonds,
das Korrigendenwesen «nebst dei Anstalt Brauweilerf,
die Unfallfursorge für Gefangene und dergl. m„
„ Kriegsbeschädigten-Fürsorge, sowie
„ Kriegshilfstasse,
das Pluoinziaistraszenwesen <Il> Landesbauömter), >ie Unterstützung d. Kreis- u. Gemeindewegebaue«, sowie . Kleinbahnwesens
„ Unterstützung lllndw. Zwecke «Meliorationen «..>, das landwirtschaftliche Schulwesen «einschl. der Wein und Obstbauschulen»,
das Versicherung«- und Entfchädigungswesen inbetress einiger Viehseuchen, das Pjerdetörwesen, «owic
die Rheinische Landwiitschaitüche Berufsgenossenschnf! einzelnen Stadt- und Landkreise verteil«, die ihn aus
Die Verwaltung und Vertretung
der einzelnen Selbstverwaltungslöiper «Kommunen) nehmen feit der Verwaltungsreform von 1888 wahr!
bei'
umfassend
als iieren neselzUchec-
^>e rw« it ung s orgllii -. Vertretung 5 oruan
Bemerkungen^
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Gewählt
werden die Mitglieder dieser Selbstveiwalmngs-Kölperichllften ^ vom Vülgeimeistereirate abgesehen — auf <e U Jahre und zwar! l. für die staatliche Selbstuerwaltuna «ogl. 2.2N, unten» insoweit nicht s stautlicherseits oder linst Gesetzes sBestellung ersolg!!
der Stadtverordnetenversammlung ..... 3 Jahren
dem Kreistage .............
„ Pi«oinzilllllusschufz<llu«d.betr.Reg.-Ne,!.
«,« den StadtllllsschUssen .......
bl „ Kreisausschllssen <vergl.auch2II b)
c) ., Bezirksausschüssen .......
ll) dem Piouinziallllt zu Coblenz . . .
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2. für die kommunale Selbstverwaltung >vergl. Seite 21 und 22, oben!!
12 b!« ?
den Gemelndemitgliedern «Meistbeerbten un» unter Umstanden Forensen) ......
den Gemeindevertretungen der einzelnen Gemeinden (aus ihren Gemeinderatsmilgl.»
den Gemeindemitgliedern sStadtratswähiern^
<>> den Kreistagen ««reisoeiiammlg.!
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Kreisausschüsse,! (vgl, auch 1. b
l 2) dein Provinziallllnoiug zu Düsseldori ^
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S«!^ung verhandeln.
