die kölnische Commission gewiesen. Bald darauf rückten, nicht ohne Veranlassung der immer noch unzufriedenen Gräfin Johanna Walpurgis, die jetzt auch über Untertanentrotz klagte, pfälzische Kriegsleute, mit Commissarien, in Friedrichs Herrschaft ein und besetzten, nach einem kurzen Gefecht mit Wiedischen Landreitern, Braunsberg. Friedrich zog sich nach Andernach zurück. Kurpfalz verklagte ihn zugleich hart bei dem Kaiser und bat, daß die Commission auf Kurköln auf­gehoben und Friedrich an seinen Lehenshof verwiesen werden möchte. Die Pfälzische Commission auf Braunsberg lud, noch im November, alle Wiedischen Diener zur Verantwortung vor, und bedrohte den Grafen mit Entziehung des Lehens, wenn er nicht von allem Ver­fahren wider seine Untertanen abstehe. Darauf antwortete Friedrich am 5. Dezember aus Andernach, man solle ihm seinen gebührenden Titel geben; von der kaiserlichen Commission könne er nicht ab­gehen und die kurpfälzische anerkennen. Mittlerweile langten 1500 Mann Kurkölner in der Grafschaft an, belagerten die Veste Braunsberg, eroberten sie den 19. Dezember, wobei einige getötet und verwundet wurden, und die Pfälzer zogen ab. Em kaiserliches Mandat erging zu gleicher Zeit an Kurpfalz, daß es nicht wagen solle, wider die kölnische Commission zu handeln, wenn es nicht des offenen Friedensbruches wegen strafbar werden wolle. Friedrich machte das Verfahren von Kurpfalz durch ein Manifest be­kannt. Dieser Hof begehrte auch von dem Wetterauischen Grafen- collegium, daß es sich Friedrichs nicht annehmen, sondern Pfalz unterstützen möchte; das Collegium aber entgegnete: es wolle weder die löblich hergebrachte Reichsunmittelbarkeit des Wiedischen Landes­herrn beeinträchtigen, noch wider kaiserliche Commissionen handeln. In Sachen der Untertanen sei gegen den Grafen Friedrich dem Lehns­herrn keine Cognition zu gestatten. Unterdessen hatte die kaiser­liche Commission aus den obengenannten empörten Dörfern mehrere Unruhestifter gefangen gesetzt und forderte andere, bei strenger Strafe, nach Bonn vor Gericht. Die kölnischen Soldaten blieben während ihres Aufenthalts in unserer Grafschaft nicht überall in den Schranken des Erlaubten. Der Abt Gerhard zu Rommersdorf bat den Grafen; er möchte die kölnischen Offiziere in Neuwied und Heddesdorf er­suchen, daß sie ihren Leuten verböten, auf dem Conventshofe Langen­dorf das Gehölz abzubrechen. Sie verübten auch in Fahr und Wollen­dorf Räubereien. Es flohen nicht wenige aus dem Wiedischen in das Trierische; sie wurden jedoch zurückgewiesen. Im Januar des Jahres 1661 hatten wiedische- umherstreichende Aufrührer die Grenzstöcke an den Kirchspielen Feldkirchen und Anhausen umgeworfen. Die Commission machte hierauf am 12. Februar bekannt, daß diejenigen, welche sich bei dem Rügegerichte zu Feldkirchen vor der Commission stellen und abbitten, eine billige Geldstrafe erlegen und verursachten Schaden vergüten würden, nichts weiter zu befürchten haben sollten; an der Stelle der ausgerissenen Stöcke aber sollten Galgen errichtet,

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