Waldungen im Wiedischen blieben sie aber steuerpflichtig in der Grafschaft Wied. So stand Kurtscheid denn zuletzt unter der geistlichen Jurisdiction des Bischofs von Trier und unter der weltlichen des Erzbischofs von Cöln. Noch mancherlei Versuche wurden vergeblich gemacht, um die Gemeinde Kurtscheid zur Annahme der neuen Lehre zu bewegen. In den folgenden Jahren hatte das Dorf von seinen protestantischen Nachbaren manches zu leiden, und auch die wiedische Regierung war den Kurtscheidern viele Jahre durchaus nicht freundlich gesinnt, was aber alles dem hochherzig gesinnten Landesherrn verheimlicht wurde. Er hatte keine Ahnung davon, was man alles den Kurtscheidern von seiten seiner Regierung und durch untergeordnete Beamten antat.
Die Ländereien der Kurtscheider lagen teils auf gräflich-wiedischem, teils auf kurkölnischem Gebiet. Von jenen hatten sie hohe Matrikular- beiträge an die gräfliche Rentkammer zu entrichten. Diese wurden von den wiedischen Beamten nach Willkür gesteigert, so daß sie schließlich nicht mehr zu erschwingen waren. Kurtscheid blieb mit der Bezahlung vom Jahre 1631 im Rückstand. Die Regierung zu Wied wandte sich deshalb an den Kurfürsten von Cöln mit dem Ersuchen, er möge doch die Kurtscheider zur Zahlung der rückständigen Beiträge veranlassen.
Der damalige Kurfürst Maximilian Heinrich wies darauf die Kurtscheider in einem Schreiben vom 26. September 1657 an, sie sollten ihre Gebühren und Contributionen pünktlich entrichten, damit der wiedischen Regierung keine Gelegenheit mehr geboten wäre, sich über sie zu beschweren.
Dabei blieb es einstweilen. Auch wurde diese Angelegenheit etwas zurückgedrängt durch eine Klage, welche die benachbarte evangelische Gemeinde Bonefeld gegen Kurtscheid anstrengte. Diese Streitigkeit ist auf folgendes zurückzuführen: — Der Wald zwischen Bonefeld und Kurtscheid, die sog. Mittelheide, war gemeinsames Eigentum der beiden Dörfer, und keiner sollte den andern daselbst am Viehhüten oder Holzhauen behindern, falls nicht dadurch das Bestehen des Waldes gefährdet würde. Die Kurtscheider aber hatten östlich der Mittelheide auf Bonef eider Gemarkung das Recht, ihr Vieh auf den dortigen Wiesen zu hüten. Für letzteres Recht gaben die Kurtscheider eine eigentümliche Entschädigung.
Zu Pfingsten jedes Jahres wurde nämlich auf einer Wiese unterhalb Kurtscheid ein Wettlaufen veranstaltet. Die Gemeinden "Honne- feld, Ellingen, Bonefeld und Ehlscheid stellten je einen Wettläufer. Die Bahn hatte eine Länge von ungefähr 400 Metern. Das Ziel waren drei auf Stöcke gespießte Käse. Die Gemeinde, deren Läufer den mittleren Käse zuerst erreichte und wegnahm, hatte das Recht, in jedem Hause Kurtscheids eine bestimmte Anzahl Eier und Käse einzusammeln. Dieses großartige Volksfest schloß gewöhnlich im Wirts- hause und nicht selten kehrten die glücklichen Sieger mit blutigen 66
