ihre beiden Burgkapläne Arnold und Lamprecht, sowie die Hausgenossen mit reichlichen Legaten bedachte. — Daß 2 Burgkapläne erwähnt werden, läßt vermuten, daß die Burgkapläne nicht allein die vielen Urkunden und Verträge schrieben, sondern auch die Seelsorge der ca. 60—70 Bewohner der 5 Burghaushaltungen besorgten, sowie
•die Seelsorge der umliegenden Burgfriedener (darunter verstand man die Leibeigenen des Ackerhofes, Kelterhofes, Hegerhofes, Kurtenackers, Wolfenackers usw., die so die Dienste von Knechten und Mägden in den Burghäusern verrichteten und Vieh, Feld, Ackerwirtschaft Weinberge, Gärten des unmittelbaren Burgfriedens besorgten.
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