ihre beiden Burgkapläne Arnold und Lamprecht, sowie die Haus­genossen mit reichlichen Legaten bedachte. Daß 2 Burgkapläne erwähnt werden, läßt vermuten, daß die Burgkapläne nicht allein die vielen Urkunden und Verträge schrieben, sondern auch die Seelsorge der ca. 6070 Bewohner der 5 Burghaushaltungen besorgten, sowie

die Seelsorge der umliegenden Burgfriedener (darunter verstand man die Leibeigenen des Ackerhofes, Kelterhofes, Hegerhofes, Kurten­ackers, Wolfenackers usw., die so die Dienste von Knechten und Mägden in den Burghäusern verrichteten und Vieh, Feld, Ackerwirt­schaft Weinberge, Gärten des unmittelbaren Burgfriedens besorgten.

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