Tafel 1 weggelassen. Was ist aber aus den Nachkommen des Lambert von Neuerburg geworden, oder wer sind seine Erben, und wie ist die Verbindung zwischen ihnen und Mechtildis herzustellen?
Reck erwähnt eine Kunigunde von Wied-Neuerburg, die des Landgrafen Ludwig des Eisernen von Thüringen erste Qemahlin gewesen sein soll. Diese Ansicht vertritt als wahrscheinlich Schmidt, Geschichte des Großherzogtums Hessen. Er beruft sich dafür auf den Umstand, daß in einer Urkunde von 1181 eines Gutes in Braubach gedacht wird, das Ludwig III von Thüringen zum Seelenheile seiner Mutter Kunigunde dem Kloster Siegberg geschenkt habe. Aus einer andern Urkunde von 1184 gehe hervor, daß derselbe auch noch andere Güter in jenen Gegenden gehabt, die er dem Kloster Arnstein übergeben habe. Sodann beweise eine weitere Urkunde von 1174, daß die Landgrafen von Thüringen im Engers- und Honnefgau begütert gewesen. Kaiser Friedrich I bestätigt in der letztgedachten Urkunde, daß Graf Heinrich Raspe der Jüngere (ein Sohn Ludwigs des Eisernen) dem Grafen Engelbert von Berg das neue Schloß Windeck, nicht aber das alte zu Lehen gebe. Ferner wird auf die oben zitierte Urkunde in den Farrag. Gelenii von 1197 verwiesen, nach welcher Erzbischof Philipp von Cöln vom Landgrafen Ludwig dessen Allodien auf beiden Seiten des Rheines gekauft habe unter der Bedingung, daß seine einzige Tochter Jutta und sein Schwiegersohn Dietrich von Landsberg sie vom Erzstift zu Lehen tragen sollen. Zu diesen Allodien gehörten das Schloß Wiede, die Schlösser Windeck usw. Dieselben, ehemals thüringischen Allodien und seit 1197 Lehen, besitze aber im 13. Jahrhundert Mechtildis, die Tochter Dietrichs von Landsberg und der Jutta von Thüringen, die Gemahlin des Grafen Heinrich von Sayn; dieselbe sei zudem im Besitze der Neuerburg gewesen, und so erscheine es wahrscheinlich, daß die obengenannte Kunigunde, Gattin des Landgrafen Ludwig des Eisernen, eine Wied-Neuerburgische Erbtochter gewesen sei und dem landgräflichen Hause von Thüringen den Besitz am Rhein eingebracht habe.
Der Wahrscheinlichkeit einer Heirat Ludwigs des Eisernen von Thüringen mit einer Neuerburgerin oder Wiederin widerspricht Rommel (Gesch. der Hessen) aus verschiedenen, jedoch nicht entscheidenden und teilweise ganz hinfälligen Gründen. Er glaubt, daß man den Besitz des thüringischen Fürstenhauses in unseren Gegenden aus einer Verwandtschaft desselben mit den altsalischen Häusern von Wied und Arnstein, die vermutlich Abkömmlinge einer weiblichen Linie Conrads von Hessen seien, erklären könne. Für eine Verwandtschaft auch der Neuerburger mjt dem hessisch-conradinischen Hause sprechen zwar die (von mir) oben angeführten Gründe. Es ließe sich jedoch aus diesem gemeinsamen Ursprünge.des landgräflichen und des Neuerburgischen oder Wiedischen Hauses allein, selbst wenn derselbe besser nachzuweisen wäre, der Besitz der Neuerburg und der Wiedischen Güter durch die Landgrafen von Thüringen nicht wohl erklären, da der beiden 98
