Familien gemeinsame Ahnherr jedenfalls Udo I. Graf in der Wetterau ■f 949 sein müsste, also eine Geschlechtsfolge von mehr als 200 Jahren beide Häuser trennte, und daher nur eine Verwandtschaft denkbar wäre, •die wohl nähere Bekanntschaft, eine gewisse Ebenbürtigkeit und daher Heirat, nicht aber ein vollständiges Beerben erklärlich machte. Es zwingt daher der Umstand, daß Mechtildis, die, wie wir unten zeigen werden, wirklich die Enkelin des Landgrafen Ludwig III. ist, im Besitz und zwar im ererbten Besitz des ganzen Neuerburger und eines großen Teiles des Wiedischen Gebietes sich befand, zu der Annahme, daß eine ihrer Ahnfrauen eine Wiedische oder Neuerburger Tochter war. Dies kann aber nur eine Erbin des Lambert von Neuerburg gewesen sein, durch den resp. durch dessen Eltern erst Neuerburger und Wiedischer Besitz zusammen gekommen ist. Wenn daher auch die obige Angabe von einer Heirat Ludwigs des Eisernen von Thüringen mit einer Wied - Neuerburgerin an sich eine schwach begründete Hypothese ist, so nötigt doch die dargelegte Erbfolge fast, dieselbe insoweit als richtig anzusehen, daß man zugeben muß, die erwähnte Kunigunde sei entweder eine Wiedische oder eine Neuerburgische Erbin gewesen, und es sei ihr oder ihren Kindern außer dem väterlichen auch das Erbe der verwandten anderen Linie zugefallen.
II. Periode.
Die Neuerbupg im Besitz der Landgrafen von Thüringen bzw. der Grafen von Sayn.
Den Beginn dieser Periode kann man nicht genau feststellen, wohl aber den Schluß, der gemäß einer Urkunde Papst Urban IV. ins Jahr 1263 fällt, wo durch Schenkung der Gräfin Mechtildis die Neuerburg dem Erzstift Cöln zufällt.
Da wir in diesem Kapitel auf Schritt und Tritt auf die wechselvolle Schreibart des Wortes „Neuerburg" stoßen, sowie auf den Ausdruck „Walpode" bereits im vorhergehenden Abschnitt gestoßen sind und fortwährend diesem Ausdruck begegnen, ist es wohl am Platze, zum besseren Verständnis der Urkunden, die bald folgen werden, die verschiedenen Schreibarten von „Neuerburg" hier zu erwähnen und ■das Wort „Walpode" näher zu erklären.
Neuerburg, vom Lateinischen: Novum castrum = Neue Burg, hat in den Urkunden folgende Schreibarten: Nuwirburch, Nuwenborg, Nuwerburg, Nuwenburg, Nuenberg, Nurberg, Nuerberg, Neuerburg.
Walpode: Die einen leiten das Wort ab von Waldbote, Gerichtsbote. Zuerst also dieses einfache Aemtchen. Später verbanden sich mit dem Ausdruck „Walpode bezw. Walpodie" wichtige höhere Aemter.
Im „Altdeutschen namenbuch" von Ernst Förstermann (Bonn 1900 P. Hansteins Verlag) wird Walpode abgeleitet von vald und bod; Gotisch: valdan; Niederhochdeutsch: walten, regnare-
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