und bedeutsame Stellung der Walpoden und ihre weitgehenden Rechte erklärbar, die ihnen als Walpoden zugesprochen werden.

Werfen wir nun hiernach einen Blick darauf, was sonst über das Vorkommen eines Walpodenamtes in der deutschen Gerichtsverfassung bekannt ist. Im 12. Jahrhundert muß es bereits eine weitere Verbreitung gehabt haben; in einerUrkunde König Konrad III. wird die Formel gebraucht ne comes aliquis vel quisquam sub eo, qui vulgo walpodo vocatur"; damit wird der Walpode schlechthin als eine unter einem Grafen stehende Amtsgewalt bezeichnet.

Auf österreichischem Gebiet scheint die Amtsbenen­nung Walpode auch gleichbedeutend mit Graf angewandt worden zu sein.

Schon früh seit dem Anfang des zwölften Jahrhunderts finden wir in Mainz einen Walpoden genannt. Der Walpode hat hiernach die von Bürgern ergriffenen Diebe abzuurteilen und das Urteil an ihnen zu voll­strecken (ob es des klegers will ist, so muß ine derWaltpod tun henken.")

Viehdiebstähle gehören allein vor dasWalpodengericht", welches auch das für die Zünfte zuständige Gericht ist.

Der Walpode, welcher ein Ministriale des Erzbischofs ist und das Amt zu erblichem Lehen inne hat, besitzt also einen Teil der hohen Gerichtsbarkeit und die Strafvoll­zugsgewalt. Als Gerichtsbeamte neben ihm erscheinen der erzbischöfliche Kämmerer, welcher den Vorsitz im Stadtgericht führt, und der Schultheili als Inhaber der niederen Gerichtsbarkeit und Stellvertreter des Käm­merers. Sowohl die Gerichtsbarkeit des Grafen wie die des alten Zentenars war auf den Erzbischof übergegangen, der nun die Ausübung dieser öffentlichen Gewalten an seine Ministerialen als Dienstlehen vergab.

A

Nach diesen Worterklärungen, die für das bessere Verständnis des nun Folgenden notwendig waren, beginnen wir denn mit der zweiten Periode der Neuerburg, die segensreichste Von allen, die die Neuerburg und die 6 Hohnschaften (beim KapitelKurt­scheid" erklärt) der Walpodie Neuerburg: Breitscheid, Bremscheid, Kurtscheid, Niederbreitbach, Oberbreitbach, Roßbach erlebten.

Lassen wir Pfarrer Hermes zunächst das Wort und unterstützen wir seine Beweisführungen mit den später folgenden genealogischen Uebersichten:

Wir erwähnten bereits in längerer Ausführung im ersten Abschnitt die Abstammung der Gräfin Mechtildis von Sayn, Gemahlin und dar­nach Witwe des Grafen Heinrich III. von Sayn, von dem Markgrafen Dietrich von Landsberg und der Jutta, einzigen Tochter des Land- 104