ad tempus Conradi Archiepiscopi seductus antiqui tabularii lectione,. quae cum prima tantum litera nomen Episcopi exprimeret, pro C. Conradi initiali obscurius scripta legeram E, initialem Engelberti, ignoscendo errore, ut norunt antiquarii."
Das antiquum Tabularium ist für uns der gewichtige Zeuge, wenn es auch ohne seine Schuld den Qelenius in Irrtum geführt hatte.
Sodann sagt derselbe Aeg. Qel. de magn. Col. pag. 529: Ecclesia speculum B. M. Virg. in Seien appellata dicitur fundata anno Christi 1221 a Mechtilde de Landsbergh, comitissa in Seine pro virginibus ordinis Cisterciensis.
Diese beiden Stellen des Aeg. Qelenius sprechen die letztere vom Jahre 1221, die erstere vom Jahre 1250, sie sind also, außerdem daß sie für die thüringische Abstammung der Gräfin Mechtildis einstehen, auch anzuführen für die Identität der Mechtild aus letzterem Jahre mit der in dem ersteren Lebenden.
(Da Pfarrer Hermes sich so oft auf den Canonicus von St. Andreas, Aegidius Qelenius, beruft, der Historiograph des erzbischöflichen Stuhles und zugleich Qeneralvikar der ausgedehnten Erzdiözpse Cöln war und deshalb zweifelsohne einen Riesenfleiß bezeugt durch seine von ihm persönlich geschriebene historische Bibliothek, die er „Farragines Qelenii, Schnitzel, Bagatellen des Qelenius" nannte, die aber leider vielfach phantastische, unhistorische Dinge berichten, so ist es wohl meine Pflicht, um den historischen Wert seiner Ansichten nicht zu hoch zu bemessen, folgendes „Ratsprotokoll der Stadt Cöln vom 24. Januar 1646, Bd. 93, fol. 29a, anzuführen: „Als der Secretarius Staden über des Canonici Aegidii Qelenii einen Ers. rhatt (ehrsamen Rat) dediciertes opus de magnitudine hujus urbis erwehnung gethan, daß die notturft erfordern wolle, demselben ein Honorarium geben zu lassen, und dann einem Ersamen rhatt vorkommen, als volten etliche zusätz sich darin befinden, welche contra Historiam antiquarri vor ein Fabel ausgedeut werden wollen ist a Hermanno Mylio dem Eiteren Joanni Kinockio und Qottfriden van der Hardt committiert, entweder selbst oder durch andere angeregtes opus zu examinieren und von der beschaffenheit zu ferner Verordnung wider zu referieren". — Dieses Ratsprotokoll wurde zu Lebzeiten des Aeg. Qelenius über seine Schriften ausgefertigt. Das schließt jedoch nicht aus, daß er — trotz seiner unkritischen Berichte — doch ein sehr fleißiger historischer Forscher war, ohne dessen hinterlassene Schriften wir über so manche Ereignisse der Vorzeit nicht das Geringste wüßten.)
Abstammung und Identität bezeugt aufs klarste der Besitz der Gräfin Mechtildis. Sie besitzt nach Ausweis vieler und bekannter, teilweise schon angeführter Urkunden nach dem Tode ihres Qemahls noch den ganzen Güterkomplex des landgräflichen Hauses von Thüringen am Rhein, dieselben Schlösser, die Erzbischof Philipp vom Landgrafen Ludwig III. gekauft und an Dietrich von Landsberg und Jutta zu Lehen 106
